Darf ein Rangrücktritt vom Vormund / Rechtsanwalt verweigert werden?

1 Antwort

Thomen:

Der Sicherheit eines im Grundbuch eingetragenen Rechts, z.B. Grundschuld, Hypothek, Wohnrecht, ist u. a. abhängig vom Rang des Rechts.

Je höher andere Rechte im Range vorgehen, desto größer besteht für den Onkel  die Gefahr eines Ausfalls bei einer Zwangsversteigerung/ Zwangsverwaltung.

Beispiel: Objektwert 250 000,-- €. Kredit erstgrangig 120 000 , Wohnrecht zweitrangig mit einem Ersatzwert von 100 000 €, Meistgebot 80 % = 200 000,-- €, Ausfall 20 000 €. 

Der Vormund/Betreuer  handelt fürsorglich richtig, wenn er sowohl die Löschung alsauch den  Rangrücktritt ohne Stellung einer Ersatzsicherhheit  ablehnt.