Beim rückwärtsfahren fußgänger getroffen?

2 Antworten

Sowas passiert mir öfters. Die Leute glauben alle, das Autos Krach machen müssen. Ich habe ein E-Auto und die meisten Menschen hören das nicht.

Aber das Du gegen einen Fussgänger vorgeht, ist Unsinn. Du hast ein höheres Gefahren-Potenzial und somit Gefährder-Haftung.

Heist Du bist nicht Schuld, must aber trotzdem haften. Deine Aktion geht nach hinten los.

Da gibt es keine zwei Meinungen. Du als stärkerer Gegner hast ganz klar aufzupassen. Nicht dass der Passant das nicht gekonnt hätte. Das dreijährige Kind aber sicher nicht!

Ich zitiere die StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Das ist eine erhöhte erforderliche Rücksicht. Ein Totalausschluss. Da kommst du nicht raus.