Beim rückwärtsfahren fußgänger getroffen?
Ich habe heute einen unfall mit einem passanten gehabt
ich wollte rückwärtsfahren weil ich zu weit nach vorne gefahren bin und beim rückwärts fahren habe ich den passanten mit den linken außenspiegel getroffen.
er ist aber über die straße gelaufen obwohl man das dort nicht darf und 20 m weiter gab es ne ampel wo er hätte rüber gehen können
nichts desto trotz habe Ich jetzt alles meinem anwalt gegeben.
da waren paar zeugen die meinten das es meine schuld wäre aber er ist ja über die straße gerannt und der eine zeuge von den meinte das sowas eine teilschuld ist.
natürlich darf man nicht rückwärts fahren das wird mich auch warscheinlich 170 euro kosten aber trotzdem hat der Passant nichts mitten auf der straße zu suchen.
ich weis dennoch nicht weiter und zerbreche mir den Kopf deswegen frage lch euch.
2 Antworten
Sowas passiert mir öfters. Die Leute glauben alle, das Autos Krach machen müssen. Ich habe ein E-Auto und die meisten Menschen hören das nicht.
Aber das Du gegen einen Fussgänger vorgeht, ist Unsinn. Du hast ein höheres Gefahren-Potenzial und somit Gefährder-Haftung.
Heist Du bist nicht Schuld, must aber trotzdem haften. Deine Aktion geht nach hinten los.
Da gibt es keine zwei Meinungen. Du als stärkerer Gegner hast ganz klar aufzupassen. Nicht dass der Passant das nicht gekonnt hätte. Das dreijährige Kind aber sicher nicht!
Ich zitiere die StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Das ist eine erhöhte erforderliche Rücksicht. Ein Totalausschluss. Da kommst du nicht raus.