Ab wann müssen Einnahmen aus Fohmarktverkäufen versteuert werden?
Eine Bekannte sucht regelmäßig die verschiedensten Flohmärkte auf. Die Ware besorgt sie ihrerseits günstigst über Inserate und bestimmte Anlaufstellen (Wohnungsauflösungen, Nachlässen und dergleichen mehr). Sie erwirtschaftet dabei einen erheblichen Gewinn, alles unversteuert, wie sie sagt, dass man nur neidisch werden kann. Sicher ist damit sehr viel Arbeit verbunden. Aber ich arbeite auch und das nicht weniger als sie. Ich verdiene aber bei Weitem monatlich nicht soviel, was die Bekannte nur an den Wochenden für Einnahmen erzielt. Aber ist denn das legal? Muss man tatsächlich die Einkünfte aus solchen regelmäßigen Flohmarktverkäufen nicht versteuern bzw. ab wann beginnt die Steuerpflicht?
1 Antwort

Die Bekannte begeht vermutlich relativ massiv Steuerhinterzeihung. Falls sie nämlich mehr als 17.500,- Euro umsatz pro Jahr macht, muss sie ab dem folgenden Jahr Umsatzsteuer zahlen. Dazu aus dem Gewinn dann natürlich die Einkommensteuer.