Virtueller Sex Content, brauch ich eine Gewerbeanmeldung?
Hoi hoii.
Sorry, bin hier leider ziemlich verwirrt im Thema.
Ich produziere virtuellen Sex Content in einem VR Game (Videos, Bilder).
Vieles davon umsonst zu sehen, aber einiges gibt es hinter Patreon/Fansly.
Gewinn in den letzten zwei Monaten war über 400€, Hauptmotiv war, wer unterstützen will kann es gerne tun und Spenden, aber es werden gezielt auch Videos gekauft über die Plattform Fansly bzw. Abo's abgeschlossen für 1-3 Monate.
Zählt dies als freier Beruf, weil es eine künstlerische Tätigkeit ist und nicht angemeldet werden oder was muss ich hier tun?
Danke für Hilfe! <3
1 Antwort
Das kommt darauf an, ob eine gewisse künstlerische Schaffenshöhe erreicht wird oder nicht. Ich würde ggf. den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für eine selbständige Tätigkeit übermitteln (muss elektronisch über elster.de erfolgen, dort muss man sich registrieren, das dauert ein paar Tage) und dazu eine Beschreibung der Tätigkeit verfassen mit der Frage, ob das Finanzamt auch eine künstlerische Tätigkeit darin sieht, wenn nicht, kann die Gewerbeanmeldung nachgeholt werden.