Welche Gewerbeform benötigt man für den Domain-"Handel"?

1 Antwort

Domains sind keine materiellen Wirtschaftsgüter, sondern immaterielle Wirtschaftsgüter.

Daher wäre m.E. die richtige Bezeichnung:

Vertrieb von Nutzungsrechten, insbesondere Internetdomains und Markenrechten.

Die Markenrechte würde ich dazu nehmen, denn Wenn Du eine besondere Idee für einen Domainnamen hättest, böte sich auch an, diese als Marke zu sichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung