Was passiert wenn ich weitere Tätigkeiten ausübe die nicht in der Gewerbebeschreibung stehen?

2 Antworten

Ich persönlich sehe hier keine Probleme. Du bist Dienstleister im IT Sektor.
Webseiten erstellen ist auch eine Dienstleistung.

Wenn du ordentliche Rechnungen schreibst und deine komplette Buchhaltung im Griff hast, wird da niemand meckern.

Das wäre natürlich etwas anderes, wenn du jetzt mit gebrauchen Fahrrädern handelst, da sollte man beim Gewerbeamt nochmal vorsprechen.

Bedenke aber eventuell deine Bietriebshaftversicherung zu erweitern, sofern du eine hast.

Das könnte sonst schnell sehr teuer werden, wenn du einen Fehler machst in der Programmierung und dein Kunde bekommt hunderte Abmahnungen von manchmal sehr dubiosen Anwaltskanzleien.
(Fehlendes Impressum, kein Hinweis zu DGSVO, usw, usw)

Ich wünsche dir ganz viel Erfolg !!!

Völlig ohne Problem.

Erst wenn Du etwas machst, was völlig abweicht, wie z. B. Fahrradhandel und Reparaturen, müsstest Du es ändern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung