Selbsständige Nebentätigkeit -als Yoga oder Taiji-Lehrer - Gewerbeanmeldung notwendig?
Muss ich wenn ich als Yoga- oder Taiji-Lehrer in einen selbstständigen Nebentätigkeit nur einen einzigen Kurs anbiete trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Zusatzfrage: Wie wirken sich die Einnahmen aus einem solchen Kurs auf die Krankenversicherung bzw. Sozialversicherung aus, wenn ich Hauptberuflich einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob ausübe?
1 Antwort
Einfache und doch schwierige Frage, welche Ausbildung braucht ein Yoga und Taiji Lehrer?
Wenn sich jeder Yoga Lehrer nennen darf, dann ist es Gewerbe. Wenn man eine Ausbildung an einer Fachhochschule, Universität, oder etwas vergleichbares benötigt, dann wäre es freier Beruf.
Wenn Deine versicherungspflichtige Anstellung 20, oder mehr wochenstunden hat, ist auf die Einkünfte aus der Nebentätigkeit keine Krankenversicherung , oder Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, bis deren Einkünfte höher werden.
Soweit ich weiß sind "Yogalehrer" und Taiji-Lehrer" keine geschützten Begriffe, es gibt aber Richtlinien seitens der Dachverbände und üblicherweise muss man schon eine Ausbildung mit einer bestimmten Anzahl praktischer Übungsstunden und theoretischer Inhalte (Didaktik, Philiosophie etc.) machen, allerdings nicht an Universität oder Ähnlichem. Bei Recherchen im Internet findet man sich wiedersprechende Aussagen. An wen wendet man sich am Besten mitdieser Thematik? Steuerberater? Finanzamt?