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Schenkung Elternhaus zu Lebzeiten - faire Regelung für Geschwister?

Liebe Community,

ich benötige nun auch einmal eure Expertise zu einem Sachverhalt:

Ein Elternhaus, 2 Elternteile (61J.) , 3 erwachsene Kinder. Alle wohne zurzeit in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander: Eltern im EG, Sohn 1 (mit Freundin) in eigener Wohnung im OG des Elternhauses. Sohn 2 (alleine) zur Miete nebenan, Schwester (mit Familie) in eigenem Haus.

Die Eltern wollen das Eigentum an Sohn 1 überschreiben (Schenkung), Wohnrecht/Nießbrauch soll für beide eingetragen werden. Sohn 1 soll seine Geschwister anteilig ausbezahlen. Allerdings soll die Auszahlung nicht sofort erfolgen, sondern erst an Tag X in ein paar Jahren mit der heutigen (angeblichen) Wertstellung. Als Begründung wird aufgeführt, dass Sohn 1 ja bereits einen Kredit aufgenommen habe, um den Teil des Hauses, in dem er wohnt, umzubauen (so wie es ihm besser gefällt). Es seien dann angeblich erst in ein paar Jahren erneute Kreditverhandlungen möglich um mit der Bank über die Auszahlung der Geschwister zu sprechen. Bis dahin sollen die Geschwister warten. Es erfolgt keine Verzinsung und auch ein Kaufkraftverlust des Geldes wird nicht abgebildet.

Der Wert des Hauses wurde mutmaßlich zu niedrig (300 T €) und unterhalb des marktübliche Preises (370 T €) angesetzt und beruht auf Schätzungen der Eltern, ein Gutachter war bislang nicht bestellt worden.

Zudem sollen Sohn 2 und Tochter auf ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten. Vertragsentwürfe liegen bereits vor. Ich sehe hier - möglicherweise aufgrund von Unwissenheit oder Naivität - eine Übervorteilung des beschenkten Sohnes und eine Benachteiligung der anderen Geschwister.

Natürlich können die Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Bislang besteht ein sehr inniges Familienverhältnis. Den Eltern wäre auch an Regelung gelegen, die für alle Kinder gerecht ist bzw. soll dies angenommen werden.

Welches Verbesserungspotential oder Alternativen seht ihr?
DANKE!!

erbrecht, Nießbrauch, schenkung, Pflichtteilsanspruch, lebenslanges Wohnrecht

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