Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?

Herlichen Dank für Ihre Bemühungen

Pflegekosten, sozialhilfe, unterhalt, WOHNRECHT, Eltern-Unterhalt

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