Bilanzierung von Drucktiteln als selbst geschaffenen immateriallen Vermögenswerte im UV nach IFRS
Hallo zusammen,
beschäftige mich gerade mit den Unterschieden zwischen IFRS und HGB:
Nach HGB scheint es so, dass für selbst erstellte VG des AV ein Wahlrecht besteht. Ausgenommen sind hiervon beispielsweise auch Drucktitel (vgl §248 HGB).
==> Falls es also ein Drucktitel ist, den ich demnächst verkaufen möchte, könnte man diesen ins UV aktivieren.
IFRS scheint da restriktiver zu sein. Nach IAS 38.63 scheinen grundsätzlich selbst geschaffene Drucktitel ausgeschlossen zu sein, auch wenn sie für den Verkauf wie oben bestimmt wären.
Ist das wirklich so? Ich dachte gerade das HGB wäre beim Aktivieren im Vergleich zur IFRS immer etwas zurückhaltender.