Bilanzierung von Drucktiteln als selbst geschaffenen immateriallen Vermögenswerte im UV nach IFRS

Support

Liebe/r hyperdanny,

bitte verzichte in Zukunft auf Hausaufgabenfragen. Diese sind laut unseren Richtlinien nicht gestattet.

Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

1 Antwort

Ich glaube Du liest das HGB nciht ganz richtig.

§ 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

(1) In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden: 1.Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, 2.Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und 3.Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen. (2) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

In die Bilanz dürfen nicht aufgenommen werden ......

Dies heißt in keiner Weise.

Dann:** Selbst geschaffene Werte des Anlagevermögens ....**

Also die Punkte die folgen, nur in Bezug darauf das es Anlagevermögen wäre.

Damit ist aber nicht gesagt, das es ginge wenn es Umlaufvermögen wäre.