Falls ja: Irgend wie lächerlich, denn was kann ich dafür, wenn der Eigentümer keine Tür eingebaut hat :) :)

Es ist eben so, dass Räume, die nur durch einen Raumteiler getrennt sind, oder wo früher mal eine Schiebetür war, die dann entfernt wurde. Das gibt es häufig zwischen Wohn- und Speisezimmer. Da kann man das ehemalige Speisezimmer eben nciht zum Arbeitszimmer erklären. Wenn es sich lohnt kann man doch eventuell eine Falttür einsetzen, die im Baumarkt gibt, oder eine Schwebetür, für die man nur eine entsprechende Trägerleiste einbauen muss.

Ein wenig kreativität udn die Sache ist durch.

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  1. Ist der vereinbarte Kaufpreis marktüblich?
  2. Wir wurde der Wert des Wohnrechts ermittelt?
  3. Wenn somit die Restzahlung marktüblich ist, bist Du schon mal aus der Schenkungssteuer raus.
  4. Solange Du keine Einnahmen generierst, bzw. genauer, solange die Wohnrechtsberechtigte in der Wohnung wohnt, kannst Du ncihts abziehen.
  5. Aber die Ausgaben wie Notar, Grunderwerbsteuer usw. sind wichtig für die spätere Abschreibung.
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Ganz einfach

  1. Du füllst eine Umsatzsteuererklärung aus, bei der Du 0,- Euro umsatz angibst.
  2. Eine Einkommensteuererklärung in der Du in der ANlage EÜR 0,- Euro Einnahmen angibst udn bei den Kosten, was Du ausgegeben hast, z. B. die Gebühr für die Gewerbeanmeldung.

Thema durch.

Wenn Du weiterhin keine Umsätze erzielen willst, melde das Gewerbe ab, dann gibt es auch keine Post vom Finanzamt.

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Na ja, Du möchtest nicht mehr Angaben machen.

Tatsache ist, man kann nur im Jahr des Kaufs die Sache Abziehen, oder mit dem Abzug beginnen.

Also auf 3 Jahre verteilen, wobei dann nur 2024 und 2025 relevant wären, soweit Du in 2023 keine Einkommensteuererklärung abgibst.

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Selbständgi werden ist heute in Mode.

Die Frage ist aber, "was biete ich dem Markt?"

Sondern sowas, wie Dienstleistungen, Handle und so. Wo wäre evtl der Markt nicht ganz übersättigt?

Was hast Du bisher gelernt? Wo liegen Deine Kompetenzen und Interessen?

Aus den eigenen Interessen ein Angebot zu machen, was anderen Hilft, das ist die Kunst.

Ich kenne einen Menschen, der mag originelle Teddybären. Heute handelt er mit Sammlerstücken, die zum Teil sehr teuer sind.

Also suche Deine Interessen und finde heraus, was Du dort für andere machen kannst, was denen Geld wert ist.

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https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2023-11-01-muster-der-vordrucke-im-umsatzsteuer-voranmeldungs-und-vorauszahlungsverfahren-fuer-das-kalenderjahr-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die 276,42 trägst Du in Zeile 29, Kz 46 ein und den Steuerbetrag aus kz 47 dann als Vorsteuer in Kz 67 Zeile 40.

erledigt.

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Nein der Betriebsstrom für Wärmepumpen ist entscheidend geringer.

Bei der Elektrospeicherheizung wird der Strom in Wärme umgesetzt.

Bei dem Betriebsstromwird lediglich das Gerät betrieben, was die Wärme erzeugt.

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Es gibt einen Witz über die Argentinier, die den Nagel aber vermutlich auf den Kopf trifft.

Als Gott die Welt schuf, sah er sich danach sein Werk an. Auf der Welt gab es Land mit Bergen, Flachland, Steppen, Wüsten, Fruchtbare Ebenen, Küsten, Flüssen, Weideland.

Nur ein Land aber hatte wirklich alles, von schönen, Stränden, über Steilküsten, von Bergen bis Steppen, Weide- und Ackerland, nur eines war perfekt: Argentinien.

Deshalb schuf Gott dann zum Ausgleich die Argentinier.

Ohne Quatsch, ich habe das Gefühl, die Argentinier sind die, die es fast immer schaffen, sich die falschen Regierungen zu wählen.

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Wie weise ich das denn dem Finanzamt nach?

HAst Du keine Bestätigung vom Zoll bekommen, dass DU das Geld angemeldet hast?

Vermutlich wirst Du nie gefragt werden, aber der ZUsammenhang Reise, Hochzeit reicht.

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Wenn die Wehrpflicht wieder aktiviert wird, werden die, die vor 2011 ausgemustert wurden, kaum zu den Jahrgängen für eine allgemeine Wehrpflicht gehören.

Aber uim den Bezug zu Deinen anderen Fragen herzustellen, in einem Kriegsfall bei dem Einberufungen auf den neuen Regelungen erfolgen könnten, hätte das im Zweifel keinen Einfluss.

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Du sollst anscheinend einen Erbverzicht mit Pflichtteilverzicht unterschrieben.

meine Eltern haben angst das wenn einer von ihnen Stirbt sie aus der Wohnung rausmüssen da sie mich nicht ausbezahlen können da auf Grund von Krediten ca 230k€ schulden da sind. und das Jugendamt sie aus der Wohnung raus wirft da ich zwar unterhalt zahle aber nicht genug verdiene um 100% für meine Kinder aufzukommen. Dadurch sind ca 60K€ offen und wenn meine Eltern sterben soll ich mir das erbe mit meinem Bruder teilen.

DEine Eltern sind schlecht beraten worden.

Eure Lösung ist kein Erbverzicht, insbesondere, wenn Du sowieso mit dem Bruder am Schluss teilen sollst, sondern ein

Erbvertrag.

In dem Erbvertrag, bei dem die Eltern, Dein Bruder und Du Parteien sind.

Dort sollte geregelt werden:

  1. Wenn einer der Eltern stirbt, hat der andere auf jeden fall ein lebenslanges Wohnrecht in der bewohnten Wohnung
  2. Man könnte vereinbaren, das der überlebende die Miete aus den 1,5 anderen Wohnungen erhält.
  3. Nach dem Tod des Zweitversterbenden, wird zwischen Euch Brüdern geteilt.
  4. Man kann da auch vereinbaren, in welcher Art geteilt wird, also ob die Wohnungen zugetilt werden (ggf. mit Wertausgleich in bar), oder ob die Wohnungen Gemeinschaftseigentum werden sollen.

So ein Erbvertrag ist eine gute Sache, weil alle genau wissen woran sie sind und der auch nicht einseitg geändert werden kann, also höchstmögliche Sicherheit bietet.

Fall die Befürchtungen wegen Deiner Verpflichtungen wirklich so groß sind, die Deine Eltern befürchten, könnte man auch die Wohnungen in dem Verttrag an Deinen Bruder geben, damit sie in der Familie bleiben udn Dich mit einem Wohnrecht in einer der Wohnungen als Pflichtteil entschädigen.

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Verkehrsunfallflucht.

Sieh Dir das mal an. 31 Jahre her, noch immer gültig:

https://www.youtube.com/watch?v=2Q4kj0ZXElU

und ebenso:

https://www.youtube.com/watch?v=T1yNVgdL9DQ

Beide Filme sind sehenswert. Leider gibt es die Serie nicht mehr.

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

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Du wirst lachen, aber es ist egal.

Du solltest es aber jedes Jahr in das gleiche Feld eintragen.

Man kann es als Gebühren qualifizieren, oder aber als sonstige abzugsfähige Ausgaben. Beim Finanzamt interessiert sich kein Mensch dafür, wo es eingetragen ist.

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Das ist Grenzwertig und klappt auf keinen Fall über das Jahresende hinaus.

Da man bei einem geschäftlichen Liquiditätsüberhang, den man zeitweilig privat nutzt, das ja als Entnahme und die Rückführung in die Anlage G eintragen muss, klappt es nicht über das Jahrenende hinaus, weil man damit vermutlich ins Eigenkapitalminus kommt.

Wenn es eine GmbH ist, müsste man für das Darlehn der eigenen GmbH, dieser sowieso einen Marktzins zahle

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Im Prinip ja.

Das passiert automatisch, wenn man die Kapitalerträge in die n die iAnlage KAP einträgt und das Kreuz macht "Günstigerprüpfung für alle Kapitalerträge"

Da wird, so wie von Dir geschildert solange über den privaten Steuersatz versteuert udn die Grenze gezogen, wenn 25 %, also die Höhe der Kapitalertragsteuer erreicht wird.

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Die Die supermodernen buchhaltungstols sind alle auf den jungen aufstrebenden "freelancer" abgestimmt, der erst nach ein paar Jahren bei den ersten Rückfragen des Finanzamtes merkt, was er für einen Mist gebucht hat.

Du hast vollkommen Recht, Deine umsätze aus dem Heilberich, ggf. der Vermietung von Wohnungen usw. sind umsatzsteurfrei udn gehören nicht zum Gesamtumsatz. Der ist aber dieGrundlage für die Berechnung der 22.000,- Euro Grenze.

Es hilft nur eins, wenn Du die Software nutzen willst, musst Du für die Prüfung der 22.000,- Euro Grenze eine Nebenrechnung machen.

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s. Softwareentwicklung gew.
Bin ich jetzt Freiberufler oder ist das gewerblich?

Welche Art Software machst Du? Individuelle Programme für den jeweiligen Kunden, oder Systemsoftware, die dann mehrfach vertrieben wird.

Freiberufler nur bei individueller Software.

Der für Ihr Unternehmen geltende Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG)

Eventuell hat man Deine Wahl für die Kleinunternehmerregelung nciht registriert. Schreibe denen ggf. noch einen Zweizeiler.

Aber überlege Deine Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung. Hast Du wirklich überwiegend privatkunden für Software?

Bei Kunden die Unternehmer sind, kannst Du doch die Umsatzsteuer aufschlagen und hast dadurch den Vorsteurabzug udn damit entsprechende Vorteile in Cash.

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Du trägst die Einnahmen in Zeile 5 (Kennziffer 103) der Anlage EÜR ein.

Umsatzsteuerfreie Einnahmen.

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Seine USt-ID ist uninteressant.

Damit er Dich ohne die dortige VAT beliefern kann, braaucht er Deinen Nachweis.

Danach machst Du hier reverse Charge (Du versteuerst und ziehst gleich wieder ab)-

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