Grundsicherung und Mehrbedarf
Hallo,
ich habe jetzt schon eine Weile gesucht, aber leider nichts konkretes gefunden. Ich habe eine Frage.
Einem Freund von mir (1970 geboren, Schwerbehindert 80% "G", Erwerbsunfähigkeitsrenter) wurde bis vor kurzem eine größere Wohnung erlaubt. 45qm + 12qm extra weil er fast ausschließlich im Rollstuhl sitzt. Mitte letzten Jahres bekam er dann eine Mitteilung, das ihm die 12qm mehr aufgrund des Kennzeichens "G" nicht mehr zustehen. Er bräuchte nun "aG" um diese 12qm mehr bezahlt zu bekommen. Stimmt das und wenn ja, wo finde ich das entsprechende Gesetz.
Vielen Dank im Vorraus C.Bock
2 Antworten

Hallo die Mitteilung vom letzten Jahr ist veraltet.Ab 01.01.2010 ist die Wohnungsgröße auf 50 qm erhöht worden.Also Reden wir nur noch von 7 qm mehr.Das mit der 15 qm mehr wenn man einen Rollstuhl hat,ist Ländersache. In NRW zählt diese Reglung nicht.Obwohl ich 4 Merkmale in meinen Ausweis habe G-aG-RF-B.Ich hoffe ich konnte helfen.Also wieder zum Amt,wenn es nicht anders geht mit einem Anwalt.Ich bin mir sicher das er in der Wohnung bleiben kann.Mfg.Werner Breuing

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, den erlassenen Bescheid (=Verwaltungsakt) schriftlich zu begründen. Hierzu gehört auch die Angabe der Rechtsgrundlagen im Detail. Nachzule- sen ist dies in den Bestimmungen von §§ 35,41 und 45 SGB X (Sozialgesetzbuch zehn). Druckmittel können auch durch § 25 Abs. 1 und 5 SGB X ausge- übt werden. In der Regel kommen dann die Bestim- mungen kopiert ins Haus. Bei 5 oder mehr Seiten wird evtl. eine Kopiergebühr erhoben. Die Ange- messenhetsgrenzen für Wohnungsgrößen ergeben sich aus den Ausführungsvorschriften der Länder zum sozialen Wohnungsbau (Wohnungsförderungsrecht). Frdl. Grüße August Thiele