Hier ist wahrscheinlich der Name das größte POTENTIAL. Näheres siehe bei Niklaus!! Lasst euch nicht immer blenden.
Was verstehst du unter "kundenfreundlich"?? Kulanz, "Auge zudrücken", keine Nachprüfung... oder? Geh zu einem Makler und lass dir gegen Provision oder Honorar eine WGV vermitteln. Der Online-Sucher übersieht meist nicht nur die AVB sondern auch die besonderen Bedingungen der Gesellschaften. Was versichert ist, wird auch entschädigt, was nicht drin oder ausgeschlossen ist, das eben nicht. So einfach ist das. Beschwerdestatistiken sind nicht aussagekräftig-
Wenn dich Uhren erfreuen (du kannst sie dir von Zeit zu Zeit ansehen), in tollem Behälter usw....ach ist das goldig! z.B. Rolex Preis 6000€ - Herstellung 250€ usw. Siehe mal den Artikel "Die Macht der Marken" http://goo.gl/UGAEvU Es ist ein Gefühl, aber kein Wert. Lege deine 12T einfach an. Am besten lässt du dich beraten. Ein Investment ist es nicht!
Geldwerter Vorteil hat damit nichts zu tun. Die Versicherung des Firmenwagens gehört in die Betriebsausgaben des AG als Halter. Das Einbringung des persönlichen Schadenfreiheitsrabattes kann, wenn der Wagen nur von einer Person betrieben wird, die BA des AG verringern.
BU sucht man nicht selbst als Laie! Da nimmt man einen Makler, der "anonymisierte Anfragen" stellt, der auch nach Vorerkrankungen fragt und bittet, sich bei den behandelnden Ärzten Auskunft über die versorgten Krankheiten zu holen. Viel Arbeit!! Oft stehen dann in den Akten Diagnosen, die mehr dem Arzt genutzt haben als dem Patienten. Da wird aus einer Schulterverspannung (vom Sofasitzen) schnell mal über die Wirbelsäule nachgedacht, oder bei Liebeskummer wird ein Psychotherapeut aufgesucht. Da entstehen schon echte Ausschlussgründe.
...auch bei ausländischen Fahrzeugen, - bei Wild: Förster und Nachweis (Haar z.B.) Bei Bagatellschäden auch Polizei holen. Wenn diese ablehnt, bitte vermerken. Beobachten wie Unfallgegner auf "Polizei" reagiert. Fühlt man sich "unsicher", dann immer Polizei. Es gibt übrigens auch Bagatellverletzungen, die sich später als schwerer heraus stellen.
Ja kann in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.Selbstbehalt kann ausgeschlossen werden.
Ja! Gehört zur Schadenbeseitigung. Notieren Sie Leistung und Laufzeit der Geräte und reichen Sie mit ein. Separater Stromzähler ist nicht nötig. Ihr Nachsatz ist nicht gerechtfertigt. Was versichert ist, wird auch bezahlt. http://www.wannsee-kapital.de/LandMe.php
Die Kündigung durch den Versicherer ist eine Ausnahme, die wirtschaftliche Grundlagen hat. Es gibt da keine Regeln, sondern der Schadenverlauf der Versichertengemeinschaft ist entscheidend. Schäden werden nicht von der Versicherungsgesellschaft bezahlt, sondern aus dem Topf aller Versicherten.So kann es sein, dass bereits ein Schaden so belastet, dass der Vertrag gekündigt wird, andererseits haben selbst mehrere Schäden bei einem Versicherungsnehmer keinen Einfluss (Umstände werden aber berücksichtigt). Einige Versicherungen leisten sich sogar den Einschluss "Fahrlässigkeit". Alles in Allem: Es sind interne Entscheidungen. Beispiel Hochwasser: Natürlich kann eine Versicherungsgesellschaft nicht 1000 Häuser allein absichern. Da wird dann der Agent/VersichVertreter sagen, kein "Elementar" möglich. Ein Makler kann/muss auswählen. Nur 1,5 % aller Gebäude sind nicht versicherbar, von den 98,5 % sind aber in Bayern nur 17% versichert (nur zu bedenken). Deshalb einen Makler einschalten, der nicht "versichert", sondern Probleme löst und dafür sogar haftet.
Natürlich "unkompliziert" - du solltest grundsätzlich durchschauen können! Es muss dir schriftlich gegeben werden: Wir garantieren 4,2 % (z. B.)
So jetzt muss man wissen, wie hoch deine Kapitaleinlage ist, ob du ein überschaubares Risiko eingehen willst bei vorzeitiger Verfügung, wie lange du anlegen willst und wofür die Anlage gedacht ist. Das kannst du nur in einem Gespräch mit einem Berater machen.
Im Übrigen sind Berater nicht so, wie sie in der Öffentlichkeit, insbesondere von den sogenannten "Verbraucherschützern", die meist keine fundierten Kenntnisse haben, dargestellt werden.
Alle paar Jahre bzw. nach Gesetzlichen oder sozialpolitischen Änderungen und vor allem nach persönlichen Veränderungen sollte man die BU prüfen lassen. Zwar steigt das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand verändert sich mit zunehmendem Alter, was nicht bedeuten muss, dass die Beiträge exorbitant steigen. Neue Berufsgruppeneinstufungen können sogar Vorteile/Ersparnisse bringen. Dazu ist nicht immer ein Neuabschluss nötig. Rein technisch sind Tarifwechsel/Einschlüsse/Ausschlüsse möglich. Nicht umsonst heißt es: Der Vertrag lebt! Am besten wäre, einen Makler auf Honorarbasis zu engagieren, damit dieser leidige Verdacht der "Provisionshascherei" nicht aufkommt. Selbst mit der Gesellschaft zu verhandeln, erfordert Hintergrundkenntnisse, die meist nicht vorhanden sind. - Übrigens eine sehr qualifizierte Frage!
Ja! Es ändert sich vieles! Diese Idee ist sehr gut. Zuverlässig wachsende Volkswirtschaft, beste Entwicklung in Europa, niedrige Staatsverschuldung ... Neuer Slogan: "Polnische Wirtschaft". Welche Fonds jetzt zu dir passen, weiß ich nicht , aber kümmere dich mal um Gewerbe(Handels) Immobilien: Laufzeit 7 Jahre, p.a 8%, vierteljährlich ausgezahlt, am Schluss gibt es den Einsatz plus Restüberschuss. Objekte sind für 10 Jahre an namhafte Handelsketten vermietet bevor der erste Spatenstich gemacht wird. Dadurch sehr sicher, im Gegensatz zu Wind, Sonne und Gas, wo erst das Geld eingesammelt wird und dann... uups- war wohl nichts. Tip: Gebe gern auch weitere Infos.Wichtig ist: In WERTE investieren.
Die Antworten, außer von Niklas sind ungenau und unvollständig. Der Makler ist in seiner Entscheidung unabhängig. Das definiert sich nicht über den Provisionserhalt. Deswegen heißt das auch Courtage und wird in der Regel mit allen am Markt agierenden Gesellschaften abgeschlossen oder über einen Pool gewährleistet. Im Übrigen verkauft der Makler keine Versicherungen, sondern löst das Problem und haftet dafür genau wie ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Er kann auch gegen Honorar beraten und keine Courtage bekommen, sondern vom Mandanten honoriert werden. Das ist Inhalt des Maklervertrages, abgeschlossen für einen Einzelfall oder eine Gesamtversorgung. Der Makler ist der Ansprechpartner des Kunden auch im Schadenfall. Der Versicherungsberater - so wie die Verbraucherzentrale - nimmt zwar ein Honorar für die Beratung, hat aber mit dem Abschluß eines Vertrages nichts zu tun. D.h., nach der Bratung geht der Kunde zu einer Versicherung und schließt den empfohlenen Vertrag ab. Er zahlt dann wiederum eine Provision/Courtage. Der Versicherungsberater darf, so wie ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater keine Verträge vermitteln, da das nicht mit den Regeln des Berufsstandes zu vereinbaren ist.
Im Zuge der neuen "Volksaufklärung" über das sogenannte "Kleingedruckte" : Wie kommst du dazu, "versteckte Paragrafen" anzunehmen. In meiner 22 jährigen Tätigkeit wurde noch nie ein Schaden nicht bezahlt, der versichert war. Deshalb wundere ich mich auch über die Medien, die suggerieren, Versicherungen würden nicht bezahlen. Dazu werden Beispiele aufgetischt, da sollte sich der Versicherungsnehmer vielleicht mal an den Vermittler und dessen Schadensersatz wenden wegen der schlechten Beratung bei Abschluss. Übrigens auch die "Falle" bei der Selbstversorgung über Online. Entscheidend ist immer, ob man und was man versteht unter besonderen Formulierungen. Und das können eben nur Fachleute.
Mal eine Gegenfrage an Klausx : Warum beschäftigt ihr euch mit so etwas? Es widerspricht jedem Gewinnstreben, sich in nicht effektiven Anlagen, die erstens der Markt bereits abgestraft hat und die als "Finanzmüll" nur den Machern Geld bringen. Das hat mit seriösem Eigenmanagement nicht mehr zu tun und verkleistert nur den Blick auf wirklich einträgliche Geschäfte. Mindestens zum Werterhalt und dazu noch mit Renditechancen. Kybernetik ist eine Wissenschaft - liegt das Verlustrisiko > 60 : Finger weg, liegt es > 90 dann grundsätzlich Finger weg. Dann könnte man auch mal ausprobieren, ob man von einem 10m Baum runterspringt und unverletzt bleibt. Risiken sind gut, aber sie müssen einschätzbar sein. Deswegen kann ich der profanen Antwort von Gandalf nur zustimmen.
Wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid (nicht zusammenlebt), dann kann das Amt dennoch nachfragen, weil vielleicht Unterhaltsanspruch bestehen könnte. Ex-Frau heißt geschieden oder nur getrennt??? Also da fehlen wohl ein paar Infos.Vielleicht habt ihr euch nur getrennt wegen der Hilfe (Missbrauch). So etwas gibts nämlich. Das Amt wendet sich wohl selbst an die Ex-Frau. Wenn geschieden, dann kann sie sagen: Geht mich nichts mehr an. Und Schluss ist.
Zu beachten sind die drei Hauptrisiken: Tod --- Krankheit --- Trennung . Also sollte man für alles einvernehmlich vorsorgen.Ansonsten gilt, was schon gesagt wurde: Wer für den Kredit haftet. Nimmt man den Lebenspartner als Bürge, so bleibt das Auto wenigstens in der Family. Sonst gilt ja das Erbrecht. Ebenso bei Krankheit / BU. Für Trennung schlage ich vor, Vereinbarungen zu treffen (möglichst schriftlich) . Und sagt nicht: Wir trennen uns NIE!! ;-) Das gilt auch für andere größere gemeinsame Anschaffungen.
Die "Private Unfallversicherung" zahlt im Rahmen der Vereinbarung grundsätzlich immer, egal ob da noch von der BG oder von sonst woher eine Zahlung kommt. Das , was man privat vereinbart hat, das hat man zusätzlich, egal ob es auf Arbeit, auf dem Wege oder im privaten Bereich passiert ist. Jeden Unfall (auch den kleinsten) sollte man der PUV mitteilen, damit bei später evtl. in vielen Jahren danach, die Ursache einer Schädigung dokumentiert ist.
Was willst du eigentlich? Entweder du möchtest Fondsgesellschaften unterstützen oder du möchtest selbst Gewinne machen und das nachhaltig und relativ sicher sein. Da ist die Methodik der Herangehensweise zu beachten. Wo werden heute Gewinne gemacht? Wer macht Gewinne? Wo liegen die besten Chancen? Wem kann man am meisten zumuten? Dann die Anlagen suchen, die dir diese Frage am besten abdecken. Nur 5% aller Anleger in D sind z.B. in Emerging Markets. Denke an alle BRICs, wobei China schon gut ausgereizt ist, aber z.B. Brasilien, Russland, Indien aber auch Polen.Hier liegen echte Chancen. Im Übrigen ist das eine Frage der Konzeption und des Aufbaus der Gesamtanlage innerhalb deines Vermögens. Entscheidend ist: Niemals Verluste machen! Und das geht! Sogar wenn der Berater immer nur das Anlegerinteresse im Auge hat.
Glauben sollte man gar nichts. Erfahrungen, Kenntnisse (so wie ich z.B. von Gandalf einschätze) sind immer von unsagbarem Wert. Sich "selbst an die Materie ranarbeiten" ist gut und sehr bemerkenswert. Besser war jetzt dein Weg, nochmals nachzufragen. Inhaltlich will ich nichts weiter ergänzen, nur die Methodik hat mich zum Schreiben angeregt. Vielleicht ringst du dich auch durch, Gründeraktien zu nehmen (z.B. mal 2-3 TEuro) von Unternehmen, die kurz vor dem Eintritt ins operative Geschäft stehen. Hier ist u.U. sprunghafter Gewinn drin, denn Gründeraktien hat dir noch nie jemand angeboten. Sie sind von der Anzahl und von der Zeit her immer begrenzt und verbleiben i.d.R. im engen Kreis. Google mal nach.