Nein - nicht immer ist eine unfreie Rücksendung möglich...

Nach dem Willen des Gesetzgebers trägt der Händler die Kosten der Rücksendung. Nach § 357 Abs. 2 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können dem Kunden die Kosten aber bei einem Kaufpreis unter 40,00 EUR ohne weitere Voraussetzungen auferlegt werden. Ist die Widerrufsbelehrung bzw. sind die AGB entsprechend formuliert, trägt der Kunde in diesem Fall die Kosten der Rücksendung und damit auch das zusätzliche Strafporto.

Quelle:http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/unfreie-ruecksendung-nach-widerruf-legalershopde-internetrecht-fuer-ihren-onlineshop-einfach-gemacht/

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Deiner Frau gehört die Hälfte des Hauses - Entweder einer zahlt den anderen aus und behält das Haus dadurch, oder ihr verkauft es und müsst Euch beide eine neue Bleibe suchen! Eine gütliche Einigung ist sicherlich die sinnvollste Variante!

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