Wenn du wenig verdienst, was bei dir ja auch der Fall ist in der Ausbildung, dann kannst du dich befreien lassen. Mein Bruder muss auch nichts zahlen in seiner Ausbildung.
Ich glaube ich wäre gern Flugbegleiterin. Da kommt man viel rum und sieht viel von der Welt. Einfach toll. Aber andererseits auch nicht wirklich familienfreundlich.
Frag doch mal einen Steuerberater. Der kann dir sicher helfen.
Nein. Also jede Bank wird dich mit Kusshand nehmen. Eigentlich dürfte es für dich wirklich kein Problem sein, einen Kredit aufzunehmen.
Ihre Vermieterin muss Ihnen einen Nachweis vorlegen, wenn Sie dies wünschen. Andernfalls können Sie sich auch an einen Anwalt oder an den Mieterverein wenden. Die können ein Schreiben aufsetzen.
Sie können doch bei Wasser, Strom und Gas den Anbieter selbst auswählen. Da müssen Sie die Kosten Ihrer Vermieterin nicht hinnehmen.
Ganzjahresreifen können durchaus Sinn machen, wenn Sie nicht so viel fahren. Vor allem, wenn Sie nicht in Schneegebieten unterwegs sind.
Im Trennungsjahr sind Sie zwar getrennt lebend, allerdings noch verheiratet. Erst nach der Scheidung könnte eine Abschiebung drohen, soweit ich weiß.
Ich verstehe zwar nicht ganz, was du meinst, aber du musst dich beim Arbeitsamt als Arbeitsuchend melden, sonst bekommst du im Falle der Arbeitslosigkeit keine Zahlungen. Falls du allerdings durch eine Agentur gleich wieder einen Job findest, dann fällt das, meines Wissens nach, weg.
Ich kann zwar nicht alles beantworten, allerdings habe ich ein paar Anmerkungen!
Der Verdienst spielt nur bei Bafög eine Rolle. Um als Student zu gelten, darfst du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten.
Falls du mal mehr Stunden hast, dann kannst du diese auch in den Semesterferien machen. Das lässt sich besser regeln.
Wechseln ist kein Problem, allerdings sind bei privaten Versicherungen die Kosten oft höher. Wie du da finanziell so liegst kannst du aber auf der Seite der Krankenversicherung nachlesen oder du rufst dort mal an. Die beraten dich sicher gern.
Ich war immer gesetzlich versichert und als Student zahlst du dann nur so um die 80 Euro im Monat. Die Beiträge werden angepasst, wenn du den Studentenstatus hast.
du musst das auf jeden fall der bank melden, da sonst im falle einer scheidung oder generell die kosten auf dich zu kommen werden. ich wprde mich and einer stelle rechtlich absichern und der bank den irrtum melden, sodass du nicht für fehler haftest, die dein ehemann zu verschulden hat
hol dir am besten eine rechtsberatung. falls das inkassobüro das wirklich nicht ändern will, dann brauchst du einen anwalt der mit dir hgegen die sperrung vorgeht.
deiner arbeitsstelle MUSST du auf jeden fall bescheid geben, dazu bist du verpflichtet. die abgaben müssten sich allerdings vom 1. jobn icht ändern, da man bei 450 euro keine steuern zahlt.
ich habe zwar selbst noch keine erfahrungen mitb wohngeld gemacht, allerdings würde ich es einfach versuchen. ich mein wenn ihr echt nur eine wg führt, ob ex-freundin hin oder her, dann dürften die vom amt dir das eigentlich nicht verwähren.
ich hab hier einen rechner gefunden http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/Wohngeldrechner.php da steht bei familienmitgliedern im haushalt auch nichts von wg-mitgliedern. also du hast ganz gute chancen denke ich.