Topfwanderung

Ein Ziel der Abgeltungsteuer ist ja unter anderem die Erleichterung bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Im Idealfall müssen Investmenterträge nicht mehr angegeben werden, denn die Verrechnung erfolgt ja beim Kreditinstitut über Steuer- und Verlustverrechnungstöpfe. Selbst ein Depotübertrag unterbricht die Verrechnungskette nicht. Findet kein Gläubigerwechsel statt, können die Verlustverrechnungstöpfe sowie ein vorhandener Quellensteuertopf mit übertragen werden.

Wichtig auch hier: die Bank muss vom Kunden entsprechende Weisung erhalten, sonst bleiben die Töpfe wo sie sind. Beendet ein Anleger sein Engagement bei einer Bank und überträgt einen vorhandenen Verlusttopf nicht, bekommt er zum Jahresende eine entsprechende Bescheinigung, die er zur Verrechnung beim Finanzamt angeben kann. Einen Übertrag der Töpfe ohne gleichzeitige Übertragung von Wertpapieren schließen die Banken aus.

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