Ich bin Dipl.-Ing.(FH) und möchte eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Als Freiberufler?

3 Antworten

Ingenieurleistungen sind eindeutig freier Beruf.

§ 18, abs. 1 EStG

Solange die keine einzige Schraube verkauft ist das Freiberuflich

Diplom-Ingenieur ist ein "Katalogberuf", also vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt. Im Einzelfall sende den Business-Plan dem Finanzbeamten mit der Bitte um Bestätigung des Freiberufler Status. Dann zahlst du KEINE Gerwerbesteuer, also ca. 17,53% des Gewinns. FREIberufler sind Gewerbsteuer FREI. Das ist der ganz große Vorteil gegenüber dem Gewerbetreibenden, bzw. der Kapitalgesellschaft. Das schreibt eine freiberufliche Künstlerin von XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX