Das muss grundsätzlich von den Eltern selbst entschieden werden, hier aber ein kleiner Tipp:

  • unter 6 Jahre wöchentlich bis 1 Euro
  • 6 bis 7 Jahre wöchentlich 1 bis 2 Euro
  • 8 bis 9 Jahre wöchentlich 2 bis 3 Euro
  • 10 bis 11 Jahre monatlich 10 bis 15 Euro
  • 12 bis 13 Jahre monatlich bis 20 Euro
  • 14 bis 15 Jahre monatlich 20 bis 30 Euro
  • 16 bis 17 Jahre monatlich 30 bis 45 Euro
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Das eine kann man mit dem anderen nicht vergleichen. Die 25% Eigenkapitalrendite wird fast nur durch Investmentbanking möglich. Die Zinsen, die du auf dem Tagesgeldkonto oder für andere Anlagen erhältst, werden an anderer Stelle verdient.

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Bei meiner R+V Rechtschutz sind der Partner und minderjährige Kinder mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zum 30. Lebensjahr, maximal bis zur Beendigung der Ausbildung mitversichert (ohne Fahrzeug-/Fahrerrisiko bei eigenen oder familienfremden Fahrzeugen). Würf mal einen Blick in deine Versicherungspolice!

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Wenn es das Konto mit dem Zahlendreher gibt, wird das Geld dort erst mal gutgeschrieben, bis der Empfängerbank auffällt, dass Kontoinhaber und Empfänger nicht identisch sind. Dann solltest du bei deiner Bank einen Nachforschungsauftrag erteilen. So kann das Geld zurückgeholt werden. Wenn das Konto nicht existiert, wird der Betrag auf deinem Konto mit dem Hinweis Konto existiert nicht wieder gutgeschrieben. Du musst zur Bank gehen.

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Ja, müssen sie. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Verwandte in gerader Linie für einander aufkommen. An erster Stelle stehen somit die Eltern, wenn es um Unterhaltsleistungen geht. Wenn diese aber – sei es durch Tod, Abwesenheit oder was denn der häufigste Fall sein dürfte, mangels eines ausreichenden Einkommens – ausfallen, dann sind von Gesetzes wegen die Großeltern in die Pflicht zu nehmen.

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Anbei ein Link für eine Seite, auf der du Steuerzahlungen für Erbschaften und Schenkungen berechnen kannst. Eine Schenkung ist ja nichts anderes als eine Erbschaft, nur eben zu Lebzeiten. http://www.focus.de/finanzen/steuern/erbschaftsteuer-rechner/erbschaft-und-schenkung_aid_27819.html

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Englische Lebensversicherer haben in den vergangenen 30 Jahren jährliche Renditen von über 11% für Ihre Kunden erwirtschaftet, weil sie bis zu 100% des Anlagevermögens in Aktien investieren können. Allerdings beträgt die Aktienquote regelmäßig ca. 60%. Durch das Glättungsverfahren "Smoothing" haben die Kunden Sicherheit trotz hohem Aktienanteil, denn durch Smoothing wird ein Teil der Renditen in guten Börsenzeiten einbehalten, um dann in schlechteren Zeiten die geringeren Renditen zu erhöhen. Interessant ist die Britische Lebensversicherung auch vom steuerlichen Aspekt, denn sie zählt im deutschen Steuerrecht zur Kapital-Lebensversicherung und nicht zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Wenn die Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommenssteuer noch nicht durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft sind, sind die Beiträge der Englischen Lebensversicherung - im Vergleich zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung - "absetzbar". Die Englische Lebensversicherung kann ein interessanter Baustein in der eigenen Altersvorsorge sein.

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Oh ja, sowas gibt es. Ich kenne nur ein Programm, Starmoney. Es stellt eine Verbing mit deinem Online-Zugang her. Vorher kannst du offline alles eingeben, genauso wie du dir es vorstellst. Ich nutze das Programm auch. Da kannst du alles super verwalten. Kosten ca. 25 €.

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Meine Sparkasse bietet das leider nicht mehr an. Ich habe aber mal nachgeschaut. Die Dresdner Bank bietet das für ihre Kunden an, hier der Link: http://www.dresdner-studentenbanking.de/student/index.html?nav=13&con=/student/kredite/mietaval/student_mietaval.html

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Jeder darf als Testamentsvollstrecker tätig sein. Ihr benennt eine Person, die dieses Amt für euch ausführen soll. Allerdings ist es ratsam, eine Person auszuwählen, der ihr zu 100 % vertrauen könnt.

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Der Bundesgerichtshof entschied, dass Bankgebühren für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig sind, weil dies keine Dienstleistung für die davon betroffenen Kunden darstellt. Wie andere Wirtschaftsunternehmen auch dürften Kreditinstitute von ihren Kunden eine Vergütung nur verlangen, wenn sie für sie oder zumindest in ihrem Interesse tätig würden. Zur Bearbeitung von gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen seien die Banken gesetzlich verpflichtet.

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Nein, der Service ist nicht kostenlos, so habe ich es selbst erfahren müssen. Das Abschleppen habe ich selbst bezahlt. In manchen Fällen wird auf die Gebühren verzichtet, wenn direkt eine Mitgliedschaft abgeschlossen wird, so habe ich gehört.

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Das kommt darauf an, wie hoch die Tilgung sein soll. Hier ein Link zu einer Seite, wo ihr alles ausrechnen könnt. http://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/kaufplaner/kostenschaetzung/welche_immobilie/index.jsp

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Ich mache seit Jahren online-banking mit PIN/TAN, das klappt super. Bisher ist mir auch nichts passiert von dem, was man so in der Zeitung lesen kann. Es gibt noch die Sparkassensoftware Starmoney, mit habe ich mal gearbeitet. Ist kinderleicht. Du gibts z.B. alle Überweisungen offline ein, bist nur kurz online und alles wird weitergeleitet.

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