Die ersten drei Monate werden weiterbezahlt, ansonsten gelten die 60% aber, aber: wenn die Ehe berets am 1.1.2002 bestanden hat und beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden oder wenn die Ehe erst nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde, dann gibt es nur 55%.

Schau mal hier: http://www.svlfg.de/40-leistung/leis02_ak/leis0202_ak_rente/leis020206_ak_hinterblr/leis02020604_hinterblrente_hoehe/index.html

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