Muß mein Arbeitgeber mir vermögenswirksame Leistungen bezahlen?

2 Antworten

Ob Du einen Anspruch hast oder nicht, ist in Deinem Tarifvertrag geregelt. Sollte Dein Arbeitgeber nichts zahlen, kannst Du aber trotzdem darum bitten, dass ein entsprechender Betrag von Deinem Gehalt abgebucht und von Deinem Arbeitgeber als VL auf ein entsprechendes Konto überwiesen wird. Du zahlst dann eben den VL selber, aber über Deinen Arbeitgeber.

nein leider nicht! Ich bekam in der Lehrzeit auch vermögenswirksame Leistungen. Mein neuer Arbeitgeber teilte mir dann aber mit, er würde die Sparbeiträge für meinen Bausparer nicht in Form von vermögenswirksamer Leistungen weiter bezahlen. Man hat keinen Rechtsanspruch darauf, wobei viele Branchen tariflich vereinbart haben, die VWL zu bezahlen. Der Arbeitgeber hat dadurch auch steuerliche Vorteile. Vielleicht sagst Du das Deinem Arbeitgeber auch nochmal. Eventuell ist er nur unwissend zu dem Thema und lässt sich doch noch davon überzeugen, daß das für beide Parteien eine tolle Sache ist.