Wenn Du eine eigene Glasversicherung hast, dann ist diese zuständig! diese Versicherung haben allerdings die wenigsten Leute. Ansonsten kannst Du ggf. Regressansprüche ggü. dem Hersteller geltend machen, ist sicher auch vom Alter der Duschabtrennung abhängig und ob sie fachgerecht eingebaut wurde. Wenn Sie unter Spannung stand, wegen unsachgemäßem Einbau, dann wird das eher schwierig!

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Bekommst Du für Deine Selbständigkeit auch Elterngeld? Für Selbständige gilt, dass man nicht mehr als 120 Stunden pro Monat arbeiten darf. Man muss dies gegenüber der Elterngeldstelle erklären. Genaueres findest Du hier in diesem Link: http://www.banktip.de/rubrik2/20180/5/elterngeld-fuer-selbststaendige.html Falls Du für Deine Selbständigkeit kein Elterngeld beziehst, bin ich der Meinung, dass Du nichts abgeben musst.

Für das Mutterschaftsgeld gilt, dass es nicht verrechnet wird, mit den Einnahmen aus der nebenberuflich selbständigen Tätigkeit!

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Wenn die Maßnahme ärztlich verordnet wird, dann kannst Du sie als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Unter Vorsorgeaufwendung versteht man etwas anderes, siehe hier: http://www.steuertipps.de/lexikon/v/vorsorgeaufwendungen

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