Laut neuesten Meldungen bricht der Makrt weiterhin ein. Schau mal hier: http://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Solarmarkt-bricht-ein-1453130.html

Auszug: Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) droht inzwischen ein weitgehender Marktstillstand und ein Verfehlen der von der Politik selbst gesetzten Photovoltaik-Ausbauziele. Die Interessenvereinigung von rund 1.000 Solarunternehmen appelliert vor diesem Hintergrund an die Politiker von Bundestag und Bundesrat, die politischen Rahmenbedingungen für die Solarenergie im Rahmen der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu verbessern.

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Absolut seriös, immer wieder gute Zinsangebote... Einige Finanzierungsbroker z.B. Interhyp arbeiten mit denen auch zusammen. Ein Freund von mir hat dort sein Haus finanziert, alles lief bestens.

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Ja, sie kann beitragsfrei versichert werden, wenn sie kein eigenes Einkommen bezieht (auch Mieten, Kapitalerträge zählen da dazu). Einen Minijob darf sie ausüben und eine kleine Rente beziehen, die meines Wissens 350 Euro nicht übersteigen darf, diese Grenze kenne ich aber nicht genau!

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Ich würde darauf achten, dass der Gesamtpreis stimmt. Es gibt Banken, die bieten zwar kostenlose Kontoführung an, aber jede Einzelleistung wird dann in Rechnung gestellt. (also auch Preise für eC-Karten, Lastschriften,Überweisungen etc. prüfen). Wenn Du auf persönliche Beratung Wert legst, solltest Du darauf achten, dass Du eine Filialbank in Deiner Nähe hast. Manche Banken bieten derzeit sogar Bargeld, für eine neue Kontoeröffnung oder verschenken Prämien.

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Ich bin der Meinung, Du kannst die Ausbildungskosten im jahr des Anfalls (2012) absetzen. Dass Sie gestundet wurden, tut ja nichts zur Sache.

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Setz Dich sofortmit Lindorff in Verbindung und weise nach, dass Du die Forderung beglichen hast. GGf, sind neue Mahngebühren angefallen, da Du ja zu spät gezahlt hast, die müsstest Du dann übernehmen.

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Du schreibst nicht, was Du an Miete und sonstigen Nebenkosten für Deine "Zweitwohnung" bezahlst. Wenn ein Haus bei Deinem Mann vorhanden ist dann wäre vielleicht doch ein Umzug mit Gehaltseinbußen zumutbar, als von Staat zu erwarten, dass hier noch ein Zweitwohnsitz finanziert wird. Das ist meine Meinung.

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Jeder darf neben einer Tätgikeit noch einen 400-euro-Job ausüben, das gilt auch für Werktstudenten! Meines Wissens darfst Du während des Studiums aber nicht mehr ls 20 h pro Woche arbeiten. Rentenversicherung musst Du für den 400-Euro-Job nicht bezahlen.

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Nein, das hat nichst mit dem 6.ten Lebensjahr zu tun. Die vollen Kosten (2/3 davon) könnt Ihr berücksichtigen.

Kinderbetreuungskosten werden somit ab dem 01. Januar 2012 ohne Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern anerkannt. Als Folge kommen mehr Eltern in den Genuss dieses Steuervorteils. Alle Eltern können 2/3 der Betreuungskosten pro Kind und maximal 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese Steuerbegünstigung gilt für alle Kinder bis zum Lebensalter von 14 Jahren sowie bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-betreuungskosten.htm

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