Im Falle einer Scheidung unterscheidet man drei unterschiedliche Unterhaltsansprüche, die aufwendig errechnet werden. Wenn du auf Unterhaltszahlung verklagt wirst, musst du Auskunft über die gesamten Einkünfte des letzten Jahres (bei Selbstständigen sogar der letzten drei Jahre) geben.
Nur wenn sich deine Einkünfte wesentlich ändern, wird das berücksichtigt. Das heißt die Änderung muss mindestens 10% nach oben oder unter betragen.
Was den Zugewinnausgleich angeht, kann dieser nur noch einvernehmlich geregelt werden. Ansonsten wird die Differenz zwischen deinem Vermögen und dem Vermögen deiner Frau an sie als Zugewinn ausgeglichen, wenn kein Ehevertrag besteht (wovon ich hier ausgehe).