Gewerbe ist es dann, wenn Du, wie Du es ja wohl machst, regelmäßig dort verkaufst. Regelmäßig bedeutet dabei schon 1x alle zwei Monate. Du solltest auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden, sonst kannst Du höllische Probleme mit den FA bekommen.

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Ich denke, es kommt daher, dass man Firmenanteile kaufen konnte, und als Beleg darüber, für jeden Anteil ein Papier mit aufgedrucktem Gegenwert als Gegenleistung erhielt. Früher erhielt man die Aktien " Wertpapiere" noch phyich und legte die dann bei der Bank in sein "Depot". Es war also ein Papier mit entsprechendem Gegenwert.

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Alles hat mal ein Ende. Auch jede Finanzkrise. Die letzte war im September 2001 und dananch ging es auch wieder bergauf. Es dauert halt alles etwas. Es stimmt schon, es ist unendlich nervig. Aber je mehr darüber geredet wird, desto schlimmer wird es. Also nicht in Panik verfallen und Ruhe bewahren. Wenn Du ein Aktiendepot haben solltest, sieh einfach die nächsten 12 Monate nicht mehr rein.

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Sollte das Gepäch gar nicht wieder aufzufinden sein, gibt es in der Regel eine Pauschale von bis zu 1200 € pro Person. Der Betrag hängt immer von dem WErt ab, den man als Verlust angibt. Nicht vergessen, den oder die Koffer mit in den Betrag zu rechnen.

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Liebelein, garantiert wird an der Börse nix. Wenn Du sowas machst, kann es Dir passieren, dass Deine Aktien zu einem Kurs verkauft werden, der Dir die Tränen in die Augen, und Dich in den Ruin treibt. Es herrscht Angebot und Nachftage, bei Kursverfall in erster Linie eben Angebot. Wenn alle ihre Aktien auf den Markt werfen, wollen nur ganz wenig andere kaufen. Cést la vie.

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Möglich ist das schon, könnte nur sein, dass die gegnerische Partei nach der Reparatur die Rechnung sehen möchte. Ist schon vorgekommen. Dann hast Du ein Problem. Du kannst der Versicherung aber bereits im Vorfeld sagen, dass Du die Reparatur selber, bzw. durch einen befreundeten Automechaniker machen lassen möchtest. Es kann sein, dass die Versicherung dann, falls der Kostenvoranschlag nicht gerade uferlos hoch ist, Dir den Voranschlagebetrag überweist.

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Wenn es ein notariell erstelltes Testament ist,muss Du Deinem Notar konsultieren. Muss durch Dich geschehen, kann kein anderer für Dich machen. Wenn Du ein handgeschriebenes Testament zu Hause hast, musst Du nur ein neues Schreiben, und das alte vernichten. Falls jemand über das alte Testament Bescheid weiß, solltest Du ihn dann über die Neufassung auch in Kenntnis setzen.

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Hallo hippo, Du musst Dir überhaupt keine Gedanken machen. Schönheitsreparaturen, und um die geht es hier, müssen nicht mehr gemacht werden. Dein Vermieter hat seit einigen Monaten darauf keinen Anspruch mehr. Du musst nur noch streichen, wenn Du Deine Wohnung in Schockfarben gestrichen haben solltest. Ansonsten ist für Dich der Fall erledigt.

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