Wenn sich die Summe innerhalb der sogenannten Übungsleiterpauschale bewegt (ca 2400 € pro Jahr), ist diese nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei. Näheres kann man im UStG nachlesen.

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Kann man machen, würde mich da aber beraten lassen, da dieser Teil des Grundstücks dann zum Betriebsvermögen gehört und abgeschrieben wird. Soll der Teil des Grundstücks bei Betriebsaufgabe wieder zurück ins Privatvermögen muss dann die Summe für den „Rückkauf“ als Betriebseinnahme versteuert werden. So ähnlich jedenfalls. Lieber beraten lassen!

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Ja das ist möglich.Das Geld muss nur wirklich zwischen den Beteiligten fließen und der Preis muss realistisch sein.

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Sollte Dein Hauptstatus die Selbstständigkeit in HH sein, so gilt die LSK Beschäftigung als nebenberuflich und Du rechnest die Fahrten nach Köln Bonn als (vielleicht sogar unständig Beschäftigte) Einsatzwechseltätigkeit mit 30 Cent pro gefahrenen km in Deiner Einkommenssteuererklärung ab, nicht aber in der GV- Rechnung bzw. Bilanzierung Deiner Firma/Selbstständigkeit. Dazu muss HH aber auch Dein Hauptwohnsitz sein.

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es gibt eigentlich nur einen weg, dass Sie die umsatzsteuer behalten können, wenn Sie sich nicht ust-pflichtig machen wollen: Sie (oder die galerie für Sie) müßten das bild auf Ihren namen und auf Ihre rechnung zum bruttopreis ohne ust. ausweisung verkaufen (rechnung ohne ust. mit anmerkung befreit nach.... Ihrer adresse, Ihrer rechnungsnummer etc.) dann erhalten Sie den gesamten betrag, der für Sie dann brutto gleich netto wäre. dann stellt die galerie Ihnen eine rechnung über die provision (50 %) inkl. der galerie-ust. und kann dann die ust. abführen.

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