du hast völlig recht das funktioniert wie bei deinen eltern und ihrer Steuererklärung... Du kannst den Nebenjob machen... Du darfst wie im Steuerrecht 0,30 Euro für einen Entfernungskilometer abziehen. Ein Beispiel. Du verdienst bei deinem Nebenjob im Monat 500 €. Fährst 30km bis zu deiner Ausbildungsstätte mit dem Auto dann kannst du 20 Tage pro Monat mal 30 km mal 0,30 Euro macht 180 Euro. Diese 180 Euro kannst du dann von den 500 Euro als Werbungskosten abziehen. Würde bedeuten du kannst bei dieser Kostellation 9168 Euro Jährlich verdienen und würdest immer noch Kindergeld bekommen. würde bedeuten du kannst in diesem Beispielfall jeden Monat 764 Euro verdienen und hättest dann immernoch Kindergeld.

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die Finanzverwaltungen der Bundesländer haben ein kostenloses Steuerprogramm zur Verfügung gestellt... ELSTER... zieh dir das für 2009/2010 auf dein Computer und rechne es dir aus, was du zahlen musst bzw was du zurück bekommst... dort sind immer die aktuellsten steuergesetze eingearbeitet ... das tolle daran ...sieht am Monitor aus wie die Papiervordrucke der Steuererklärung. Erstellt dir sofort einen Bescheid so wie das Finanzamt Ihn dir nach Bearbeitung deiner Steuererklärung ausstellen würde... dann nur noch einen Knopfdruck und die Daten sind sofort beim Finanzamt... nur noch ausdrucken unterschreiben und ab zur Post damit. Der Bescheid (und ggf. das Geld)kommt c.a. 1 1/2 Monate später... garantiert. Du kannst auch einfach nur dein zu versteuerndes Einkommen ausrechnen... ganz wie du es willst. Also ich mach das jetzt schon 4 Jahre so und bis total zufrieden....Und du kannst immer vergleichen was sich zum Vorjahr geändert hat.

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alle anderen haben hier ja recht aber sind wir doch mal ehrlich... in den meisten fällen prüft das arbeitsamt doch die unterhaltsansprüche gar nicht.... bei kindesunterhalt manchmal aber bei ehegattenunterhalt???? Ich kenne so einige leute die hartzIV beantragt haben obwohl ihnen ehegattenunterhalt zusteht.. das passiert meist aus unwissenheit der leute die denken ich muss das ja einklagen beim ex und für nen anwalt hab ich kein geld .... und wo kein kläger da kein richter.... das man prozesskostenbeihilfe beantragen kann und auch geld für einen anwalt bekommt wissen die meisten nicht.

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es kommt darauf an... prinzipiell ja aber... es wird beim jugendamt ausgerechnet wieviel unterhalt du für dein kind zahlen(behalten )darfst und wenn du dann noch leistungsfähig bist dann bekommt deine ex noch was... aber kinder gehen immer vor erst wird der kindesunterhalt bedient und dann deine ex ... wenn es für sie dann nicht mehr reicht dann hat sie pech und muss selber arbeiten...gehen...eigentlich ein guter stichpunkt.. wenn sie nicht arbeiten geht dann kannst du sie gerichtlich dazu zwingen. sie muss alles in ihrer macht stehende tun um für sich selbst aufzukommen. wenn sie das nachgewiesen hat dann kann sie bei dir klopfen...

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zugewinngemeinschaft heisst alles in der ehe angeschafte bei scheidung oder tod oder so in 2 hälften zu gleich teilen aufgeteit wird. gütertrennung heisst alles was angeschaft wird in der ehe wird eindeutig einem der ehegatten zugeordet.. erfolgt meist durch einen notar.

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Ich würd mal beim zuständigen amtsgericht nachfragen! Die können zu soetwas mehr sagen!

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ich erzähl dir mal ne geschichte... ich hatte mal einen nachbar der war auch ewig nicht da und hatte auch alkoholprobleme und aus seiner wohnung roch es auch nicht gut.... wir haben übers bürgertelefon (nummer im Internet) der polizei angerufen, das wir uns sorgen machen und das es komisch aus der wohnung riecht. innerhalb von 10 minuten kam die polizei und die feuerwehr und haben die tür aufgemacht und als sie gesehen haben, das die wohnung verlassen und verwarlost war haben sie dem vermieter ein schreiben zukommen lassen dass er die wohnung räumen soll um ungeziefer und gesundheit der nachbarn... 14 tage später war die wohnung frei und konnte erneut vermietet werden!!!

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willst du mit deinem geld den hausrat eines fremden person schützen???

na dann bitte... hier ein beispiel... deine wohnung hat 90 qm und du bewohnst nur 70qm und dein untermieter 20qm. dann zahlst du bei deiner versicherung auch nur für die 70qm... würde aber dem untermieter mitteilen, dass er den rest zu versichern hat... oder du versicherst die ganze wohnung und teilst deiner versicherung mit das du einen untermierter hast und stellst ihm die versicherung für sein zimmer in rechnung. eine haftpflichtversicherung ist nicht wohnungsgebunden sondern personen gebunden. die hausrat kommt für schäden in der wohnung auf... die haftpflicht für schäden die du anderen zufügst...

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du kannst nur hoffen, dass es das konto nicht gibt mit der falschen nummer. ist das so dann kannst du durch eine info an deine bank das geld zurückgeben lassen. in der regel landet das geld auf einem verwarkonto der empfängerbank. das es zurück kommt musst du selbst anleiern...

gibt es das konto doch... hast du rei rechtlich pech gehabt... keiner ist dir zum schadens ersatz verpflichtet seit 01.11.2009 haben die banken dei allgemeinen geschäftsbedingungen geändert... für falsche kontodaten haftest du allein und wenn der empfänger das geld ausgegeben hat dann wird dir da auch kein gericht der welt helfen können.

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wenn die erklärung vollständig ist und alle nachweise beigefügt sind dann kannst du nach 6 monaten eine untätigkeitsklage einreichen, da aber die meisten nvon uns nicht für jeden cent eine beleg beifügen kann sich das finanzamt länger zeit lassen...

einen tip an dieser stelle hol die r die kostenlose steuersoftware "elster" und gib damit deine erklärung ab damit dauerts im schnitt nur 1- 2 monate dann hast du geld und bescheid.

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versicherung ist abzugsfähig wenn die Versicherung vor dem 31.12.2005 abgeschlossen wurde dann Anlage Vorsorgeaufwendungen... Bitte jahresbetrag eintragen

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gib dem Vater deines sohnes mal eine tip der euch allen gefallen durfte... er kann hartz IV beantragen und den unterhalt anrechen lassen dann bekommt er hartz IV und den unterhalt vom Jobcenter... zu deiner frage ... der kinderfreibetrag kann auf der steuerkarte nicht ohne weiteres übertragen werden... du kannst den halben freibetrag nur mit der steuererklärung beantragen... anlage kind Rückseite. das auftragen auf dei steuerkarte macht auch rein steuerlich erstmal so gut wie keinen unterschied, da sich der halbe kinderfreibetrag eh nur auf den solidatitätszuschlag auswirkt.

du musst also in der steuererklärung nur das kreuz an der richtigen stelle machen. das wars schon...

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was kann ich machen , wenn Jugendamt auf unsere Kosten,( Mutter/Kind) fehlerhaft gearbeitet haben??

Meine 8jährige Tochter und ich sind für eine Zeit nach Wien umgesiedelt, im Jahre 2008. Hatte eine Unterhaltsz. für mein Kind v. monat. 350.- €, die über das Jugendamt an mich weitergeleitet wurde. Da eine Beistandschaft beendet wird wenn man ins Ausland zieht,habe ich mich vorher bei meinem damaligen Sachbearbeiter erkundigt, falls es zu unregelmäßigen Zahlungen kommt oder überhaupt nichts mehr kommt,( was leider in denJahren immer wider der Fall war), was ich dann von Wien aus machen kann . Es wäre inzwischen kein Problem mehr, da er auch schon Fälle aus dem Ausland bearbeitet hätte. Leider ist dann der Fall eingetreten, Vater zahlte nicht mehr, ich mußte zum Wiener Jugendamt . Die zusammenarbeit mit dem deutschen J.amt war eine Katastrophe. Das D. Amt konnte noch nicht einmal mit dem Wiener Amt telefonieren. Mußte immer zw. beiden vermitteln, und alle Unterlagen anfordern.Es stellte sich heraus,das der Titel mit dem Unterh. ewig nicht erneuert wurde und es konnte dadurch nicht gepfändet werden. Seid Mai09 warte ich auf eine Aktualisierung des neuen Titels. Inzwischen bin ich wieder nach Deutschland zurück gekehrt ( Aug. 08) und dachte das es jetzt ein wenig schneller voran geht mit der Bearb. .UVG ist beantragt. Aber trotzdem fehlen mir jetzt ein ganzes Jahr 350.-€. Da ein alter betrag im Titel stand 240.-, war quasi eine Überzahlung da. D. H. Pech für mich u.Tochter???

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Das kein aktueller Titel über den Unterhalt existiert ist nicht schlimm die Unterhaltsschuld läuft ja trotzdem weiter. Der Vater wurde sicherlich regelmäßig vom Jugendamt zwecks unterhalt überprüft. und er hat seinen einkommen entsprechend den Unterhalt zu zahlen. Der Titel stellt lediglich einen vollstreckbaren Titel dar den dein ex freiwillig anerkannt hat. Bedeutet die Summe kann jederzeit nach Nichtzahlung vollstreckt werden. Wenn es keinen vollstreckbaren Titel gibt, dann musst du zum Gericht und einen Titel beantragen. Wenn Du jetzt wieder in Deutschland wohnst könntest du dir kostenlos einen Anwalt fürs Kind suchen der eure Interessen vertritt und den Unterhalt 350,-€ für dich einklagt. Dazu könntest du dir einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht holen und dir einen Kostenlosen Anwalt nehmen. Der Stellt dann einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe und erstreitet euer Recht. Achte aber beim Ausfüllen darauf, dass immer dein Kind antragsteller ist und nicht du. Auch könntest du hier in Deutschland für den Fall das er gar nicht zahlt zur Polizei gehen und Ihn ganz einfach bei der Polizei anzeigen wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Fakt ist er ist auch weiterhin zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Und nicht alle Mütter haben eine Beistandschaft beim Jugendamt und einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel. Und trotzdem haben sie Anspruch auf Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder. Wenn er mit der Höhe des zu zahlenden Unterhalts nicht einverstanden wäre hat er doch jederzeit die Möglichkeit sich einen Anwalt zu nehmen und den Unterhalt überprüfen zu lassen. Lass dich nicht unterkriegen. Unterhalt kann auch rückwirkend eingefordert werden. Du musst Ihn nur immer brav in Verzug setzten. Bedeutet du musst Ihm in regelmäßigen Abständen schriftlich anmahnen. zumindest solange du keine Bestandschaft oder einen Anwalt hast.

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