solange Sie die Voraussetzung erfüllen:

  • Umsatz im Vorjahr nicht höher war als 17.500,00 EUR und
  • der Umsatz im laufenden Jahr nicht höher sein wird als 50.000,00 EUR

sollte der Wechsel nach 5 Jahren möglich sein. Zurückgefordert wird da nichts, wenn Sie alles korrekt in den letzen Jahren gemacht haben.

Gruß, Markus

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der Link zu www.gruendungszuschuss.de war schon zielführend. Der Betreiber unterhält ein Beratungsnetzwerk in ganz Deutschland und sicherlich auch in Ihrem Gebiet einen Experten.

Für Sie als Bezieher von ALG I kommt der Gründungszuschuss selber in Fragen und als Kredit das Startgeld der KfW. Wie man das bekommt, sollte Sie nicht mit öffentlichen Beratungsstellen klären, denn die wissen das nur theoretisch. Sie sollten das Thema "Gründungsfinanzierung" mit einem Experten besprechen, der das know how und Erfahrung hat. Solche Beratungen werden übrigens auch bezuschusst. Gehen Sie die Sache professionell an, denn es geht um ihre Existenz. Eine Bank wird ihnen nur Geld geben, wenn Sie Vertrauen in Ihre Fähig- und Fertigkeiten hat, viel Erfolg!

Grüße, Markus

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nicht ganz unwichtig zu erfahren ist, dass Investitionen in ein junges, innovatives Unternehmen vom Bund mit 20% gefördert werden kann. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird.

Gruß, Markus

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warum fragen Sie nicht den Finanzmakler, was die 10-Seiten beinhalten? Es nützt doch wenig, ob das branchenüblich ist, sondern was in Ihrem Fall gilt!

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Unterstützung gibt es in Form von zinsgünstigen Krediten, um z.B. die Investitionen und Betriebsmittel vor und nach der Gründung zu finanzieren. Weiter gibt es Zuschüsse für Beratungen vor und nach der Gründung. Bitte konkrete Angaben machen, wofür Mittel benötigt werden,

Gruß!

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sobald Sie ein Vertragsverhältnis eingehen wollen, hat ihr Vertragspartner ein so genanntes "berechtigtes Interesse" an Ihrer Bonität und darf sich Auskünfte einholen.

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bislang waren die Antworten eher technisch formal. Ganz egal, wer die Kunden sind:

Was denkt ein Kunde, wenn auf den Rechnung steht "Kleinunternehmer" oder weißt keine Umsatzssteuer aufgrund §..."

Wenn der Kunde einen Profi haben möchte, ist das kontraproduktiv. Die Sichtweise des Kunde sollte immer oben stehen. Ein Vorteil hat die so genannte "Kleinunternehmerregel" nicht!

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Wer hat denn dazu geraten? Warum muss man Bausparen? Kann man überhaupt "zu spät" anfangen? Wollen Sie unbedingt bauen?

Das ist purer Schwachsinn. Hohe Summe = hoher Provision für den Verkäufer.

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wenn Sie aber damals bewusst aus Marketinggründen darauf verzichtet haben, dann machen Sie aber nun aus "Marketinggründen" etwas wiedersprüchliches: In Ihren Rechnungen taucht nun entweder das Wort "Kleinunternehmerregel" oder "Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten".

Was könnte der Kunde denken? Vielleicht, dass Sie nun nicht mehr "gut" sind, weil Sie sich "klein" machen? Haben Sie Privatpersonen als Kunden, mag das ggf. zweitrangig sein.

Gruß, Markus Hübner

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ja, natürlich. Gerade wenn ein Modelwechsel geplant ist, fallen die Raten teilweise drastisch. Vorteil eines Leasing sind die kalkulierbaren Ausgabe für. 3 Jahre.

Den 1er BMW kann man neu für 199 EUR leasen. Warum sollte man dafür einen Kredit aufnehmen?

Gruß!

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denken daran, dass nur der Zeitwert gezahlt wird und idR: auch eine Eigenbeteiligung anzurechnen ist. In 3 Jahren wäre der Versicherungswert nur noch 60% vom Kaufpreis. Rechnet man die Kosten für die Versicherung hinzu, lohnt sich das kaum. Dann doch besser die Skier getrennt abstellen oder ein Schloss für 15 EUR kaufen.

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generell hat Versicherung nix mit Geldanlage zu tun !!!

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suchen Sie sich dann einen Versicherungsberater:

ww.bvvb.de/

Gruß!

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Freiberufler - Vermeidung Scheinselbständigkeit und Rentenversicherungspflicht

Hallo zusammen,

ich will mich als erstes kurz mal vorstellen. Ich bin Martin und freiberuflich als IT-Berater tätig. Ich mache mir schon seit einiger Zeit Gedanken über Scheinselbständigkeit und die Rentenversicherungspflicht und wie ich beides vermeiden kann.

Ich arbeite schon seit über 2 Jahren für den gleichen Dienstleister. Ich arbeite zwar immer wieder in anderen Projekten, aber dies tut ja hier nichts zur Sache. Und ich beziehe meine Einnahmen ausschließlich von diesem Dienstleister. Somit gibt es schon Anzeichen auf eine Scheinselbständigkeit und somit auch auf eine Rentenversicherungspflicht. Nun überlege ich, wie ich dies vermeiden kann. Es gibt ja die Möglichkeit geringfügig Beschäftigte einzustellen, die zusammen mehr als 400€ erhalten. Dann habe ich zwar Sozialabgaben zu zahlen, aber dies würde ich in Kauf nehmen. Gilt die Regel der 401€ immernoch ab nächstes Jahr oder erhöht sich diese Grenze, da die Mini-Job-Grenze ja auch 450€ angehoben wird. Dann braucht man ab nächstes Jahr ja nut noch einen geringfügig Beschäftigten, wenn die Grenze nicht angeglichen wird.

Und kann ich durch diese Maßnahme tatsächlich eine Scheinselbständigkeit und eine Rentenversicherungspflicht vermeiden? Oder welche Aspekte muss ich noch beachten?

Und können diese Angestellte auch Familienangehörige sein?

Ich würde mich über eine Antwort freuen :)

Danke und Gruß, Martin

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die Frage ist, arbeiten Sie weisungsgebunden oder nicht. Die Anzahl der Auftraggeber ist dabei nicht relevant.

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Ihren Plan sollten Sie dann im Rahmen einer so genannten Vorgründungsberatung mit einem Gründungsberater/Unternehmensberater erörten und analyisren lassen. Diese Beratungen werden vor und nach der Gründung bezuschusst, ganz gleich, ob Sie ALG I beziehen oder nicht.

Die Vorgründungsberatung ist Ländersache und die Zuschüsse variieren je nach Bundesland. Woher kommen Sie denn?

Gruß!

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Werden Startups und Junge Unternehmer in Deutschland wirklich unterstütz? Finanziell..

Hallo liebe Community,

Ich interessiere mich für eure Aussagen. Gibt es unter Euch einige oder mehrere, die mal eine Geschäftsidee hatten und es durchsetzen wollten, aber es fehlte jedoch das Kapital dafür und wurden nie unterstütz?

Ich besitze eine sehr erfolgs verprechendes Idee und suche seit über 7 Monaten für das Kapital dafür. Jedoch gebe ich langsam auf und gehe davon aus, das Deutschland nicht ein Gründungsland ist.

Es gibt die Kfw, aber komisch dabei, eine angebliche Bank die bis zum Millionen geben kann, nicht mal ein eignen Sitz hat und die Anträge über die Hausbank laufen müssen. Und selbstverständlich lehnt die Bank es ab, da zu wenige Sicherheiten oder die deren eignen Kredit geben wollen.

Kfw bezahlt unnötige Beraters bis zum 90% und diese 10% sind schon fast 1000€ unnötig für Berater die kein Ahnung haben.

Kredite und weiteres gibst für Geschäftsidee kaum oder haben zu hohen Zinsrechnung.

Venture Kapital oder Angel Investors sind so gut wie gar nicht in Deutschland aktiv. Oder finanzieren nur im Mittelstand, wie soll man im Mittelstand ankommen, wenn man für das Kapital für starten nicht hat.

Seht ihr es genau so wie ich, das man in Deutschland so gut wie garnicht für Gründung unterstützt wird? So wird ja nie was und die Junge Ideen bleiben immer im Hintergrund...

Zusätzlich Unsere Gesetzte, Rechte u.s.w halten Uns auch sehr auf. Selbstverständlich haben wir auch Köpfe hier, die die nächsten Erfinder wie Facebook, Amazon oder Google sein können. Aber keine Untersützung dafür. Nix läuft ohne Geld...

In anderen Ländern wie in USA, Schweiz, Indien, Australien, UK u.s.w gibt es tausende von Aktive Angel Investors oder Firmen, wo sind unsere versteckt???

Oder gibt es unter Euch jemand, der schon Erfolg dabei hatte. Wenn ja, dann wie???

-Bitte nur ordentliche Antworten und keine unnötige dumme kommentare-

Danke

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ohne das Geschäftsmodell zu kennen: Vielleicht bietet sich an, das Vorhaben eine Nummer kleiner zu starten? Dann kann man nachweisen, ob und wie diese Idee am Markt ankommt.

Ich habe häufig mit Gründern zu tun, die "eine tolle Idee" haben, ein "start-up" machen wollen und gleich von "Null auf Einhundert" landen wollen. Daher immer die Frage stellen, statt 500 TEUR mit 50 TEUR anzufangen.

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genauer gesagt, der Antragsteller schuldet die Rückzahlung und haftet gegenüber der KfW für den Fall, das er den Kredit nicht bedienen kann

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wenn Sie mit Kredite öffentliche Fördermittel, z.B. Gründerkredite der KfW meinen, dann ist die Rechtsform zweitrangig. Sie als Gründer haften für den Kredit zu 100 Prozent, ganz gleich welche Rechtsform Sie haben (OHG, GmbH, UG, GbR, etc.)

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