Da ist nichts dran, denn das Förderprodukt gibt es nicht mehr !!!
Im Übrigen wurde nur die BERATUNG, nicht die ERSTELLUNG gefördert. Ein kleiner, aber feiner Unterschied,
Gruß, Markus
Da ist nichts dran, denn das Förderprodukt gibt es nicht mehr !!!
Im Übrigen wurde nur die BERATUNG, nicht die ERSTELLUNG gefördert. Ein kleiner, aber feiner Unterschied,
Gruß, Markus
solange Sie die Voraussetzung erfüllen:
sollte der Wechsel nach 5 Jahren möglich sein. Zurückgefordert wird da nichts, wenn Sie alles korrekt in den letzen Jahren gemacht haben.
Gruß, Markus
der Link zu www.gruendungszuschuss.de war schon zielführend. Der Betreiber unterhält ein Beratungsnetzwerk in ganz Deutschland und sicherlich auch in Ihrem Gebiet einen Experten.
Für Sie als Bezieher von ALG I kommt der Gründungszuschuss selber in Fragen und als Kredit das Startgeld der KfW. Wie man das bekommt, sollte Sie nicht mit öffentlichen Beratungsstellen klären, denn die wissen das nur theoretisch. Sie sollten das Thema "Gründungsfinanzierung" mit einem Experten besprechen, der das know how und Erfahrung hat. Solche Beratungen werden übrigens auch bezuschusst. Gehen Sie die Sache professionell an, denn es geht um ihre Existenz. Eine Bank wird ihnen nur Geld geben, wenn Sie Vertrauen in Ihre Fähig- und Fertigkeiten hat, viel Erfolg!
Grüße, Markus
nicht ganz unwichtig zu erfahren ist, dass Investitionen in ein junges, innovatives Unternehmen vom Bund mit 20% gefördert werden kann. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird.
Gruß, Markus
auch wenn das nicht gefragt wird, jeder Pfändungsversuch kostet dem Schuldner Geld, die Schuldsumme wird dadurch immer größer, hinzu kommen Verzugszinsen von ca. 5%. Daher sollte man sich immer mit dem Gläubiger einigen und reden und nicht sich verstecken.
warum fragen Sie nicht den Finanzmakler, was die 10-Seiten beinhalten? Es nützt doch wenig, ob das branchenüblich ist, sondern was in Ihrem Fall gilt!
Unterstützung gibt es in Form von zinsgünstigen Krediten, um z.B. die Investitionen und Betriebsmittel vor und nach der Gründung zu finanzieren. Weiter gibt es Zuschüsse für Beratungen vor und nach der Gründung. Bitte konkrete Angaben machen, wofür Mittel benötigt werden,
Gruß!
sobald Sie ein Vertragsverhältnis eingehen wollen, hat ihr Vertragspartner ein so genanntes "berechtigtes Interesse" an Ihrer Bonität und darf sich Auskünfte einholen.
bislang waren die Antworten eher technisch formal. Ganz egal, wer die Kunden sind:
Was denkt ein Kunde, wenn auf den Rechnung steht "Kleinunternehmer" oder weißt keine Umsatzssteuer aufgrund §..."
Wenn der Kunde einen Profi haben möchte, ist das kontraproduktiv. Die Sichtweise des Kunde sollte immer oben stehen. Ein Vorteil hat die so genannte "Kleinunternehmerregel" nicht!
Wer hat denn dazu geraten? Warum muss man Bausparen? Kann man überhaupt "zu spät" anfangen? Wollen Sie unbedingt bauen?
Das ist purer Schwachsinn. Hohe Summe = hoher Provision für den Verkäufer.
wenn Sie aber damals bewusst aus Marketinggründen darauf verzichtet haben, dann machen Sie aber nun aus "Marketinggründen" etwas wiedersprüchliches: In Ihren Rechnungen taucht nun entweder das Wort "Kleinunternehmerregel" oder "Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten".
Was könnte der Kunde denken? Vielleicht, dass Sie nun nicht mehr "gut" sind, weil Sie sich "klein" machen? Haben Sie Privatpersonen als Kunden, mag das ggf. zweitrangig sein.
Gruß, Markus Hübner
ja, natürlich. Gerade wenn ein Modelwechsel geplant ist, fallen die Raten teilweise drastisch. Vorteil eines Leasing sind die kalkulierbaren Ausgabe für. 3 Jahre.
Den 1er BMW kann man neu für 199 EUR leasen. Warum sollte man dafür einen Kredit aufnehmen?
Gruß!
denken daran, dass nur der Zeitwert gezahlt wird und idR: auch eine Eigenbeteiligung anzurechnen ist. In 3 Jahren wäre der Versicherungswert nur noch 60% vom Kaufpreis. Rechnet man die Kosten für die Versicherung hinzu, lohnt sich das kaum. Dann doch besser die Skier getrennt abstellen oder ein Schloss für 15 EUR kaufen.
generell hat Versicherung nix mit Geldanlage zu tun !!!
suchen Sie sich dann einen Versicherungsberater:
ww.bvvb.de/
Gruß!
die Frage ist, arbeiten Sie weisungsgebunden oder nicht. Die Anzahl der Auftraggeber ist dabei nicht relevant.
Ihren Plan sollten Sie dann im Rahmen einer so genannten Vorgründungsberatung mit einem Gründungsberater/Unternehmensberater erörten und analyisren lassen. Diese Beratungen werden vor und nach der Gründung bezuschusst, ganz gleich, ob Sie ALG I beziehen oder nicht.
Die Vorgründungsberatung ist Ländersache und die Zuschüsse variieren je nach Bundesland. Woher kommen Sie denn?
Gruß!
ohne das Geschäftsmodell zu kennen: Vielleicht bietet sich an, das Vorhaben eine Nummer kleiner zu starten? Dann kann man nachweisen, ob und wie diese Idee am Markt ankommt.
Ich habe häufig mit Gründern zu tun, die "eine tolle Idee" haben, ein "start-up" machen wollen und gleich von "Null auf Einhundert" landen wollen. Daher immer die Frage stellen, statt 500 TEUR mit 50 TEUR anzufangen.
genauer gesagt, der Antragsteller schuldet die Rückzahlung und haftet gegenüber der KfW für den Fall, das er den Kredit nicht bedienen kann
wenn Sie mit Kredite öffentliche Fördermittel, z.B. Gründerkredite der KfW meinen, dann ist die Rechtsform zweitrangig. Sie als Gründer haften für den Kredit zu 100 Prozent, ganz gleich welche Rechtsform Sie haben (OHG, GmbH, UG, GbR, etc.)