nach 2 Jahren ist Schluß http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/solarenergie/urteil-des-bgh-nur-zwei-jahre-gewaehrleistung-fuer-solarschrott-auf-dem-dach_aid_1124859.html
die 5 Jähr. Verjährung gilt hier leider nicht, ist ja in dem Sinn kein Bauwerk