http://www.finanzfrage.net/tipp/vorsorge--grabpflege-genau-erkundigen-bevor-man-vertrag-unterzeichnet

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Hier hilft dann die Verkehrsopferhilfe weiter, so bleibt zu hoffen

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Ich habe schon von Zahnärzten gehört, die das Gold annehmen und einer Kinderhospiz spenden. Das wäre doch so kurz vor Weihnachten ein schöner Gedanke.

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keine dummen Antworten auf eine so dumme Frage.-das wird schwierig!

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http://www.finanzfrage.net/frage/kann-ich-legal-eine-pflegekraft-aus-polen-beschaeftigen-die-sich-rund-um-die-uhr-um-meine-mama-sorgt

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hab hierzu folgendes Urteil von finanztest gefunden im Netz: Ein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung hat keinen Anspruch auf eine Kur, wenn keine Aussicht besteht, dass er dauerhaft ins Erwerbsleben zurückkehren kann, urteilte das Sozialgericht Reutlingen (Az. S 6 R 2647/08). Wenn er einen Anspruch auf Rente hat, muss er sie beantragen. Der 61-jährige Kläger leidet unter einer schizophrenen Störung und hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Er wollte jedoch arbeiten und mit einer Kur seine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen.

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frag mal nach Inhaberschuldverschreibungen.

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Die Stiftung Warentest hat die Verkaufsmethoden der Postbankberater unlängst moniert- hier wurden Bausparverträge vermittelt, deren Zuteilung die Kunden voraussichtlich nicht mehr erleben würden. Dazu hätte man z.T. über 100 werden müssen. Die Postbank wies die Vorwürfe dann zurück, solche Verträge wären schließlich auch vererbbar. Denke, das kommt immer auf den Einzelfall an.

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woher soll der Händler sonst wissen, daß Du sie dort gekauft hast??? Warum sollte er Ware retounieren, womöglich noch bar auszahlen, die Du evtl .nicht da gekauft hast. Ist es eine Reklamation, ist auch diese mit Aufwand verbunden für den Händler. Rücksendung an Hersteller kostet ja auch was. Diesen Service würde ich auch nur gegen Beleg anbieten als Händler

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wenn Du als Arbeitnehmer da schon die Lohnsteuerkarte vom Vorjahr hast, wäre das wohl denkbar. Aber evtl. brauchst du auch Zinsbestätigungen von Deiner Bank, die werden das am 2.1. noch nicht komplett für Dich bereit halten. Möchtest Du Darlehenszinsen absetzen, wirds auch an diesen Bestätigungen seitens der Bank scheitern.

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schau mal hier, habs im Netz nachgelesen:

Kontoauszüge drei Jahre aufbewahren Privatpersonen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Darauf weist der Bundesverband deutscher Bank hin. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf.

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