in der Regel nicht es sei denn du kann Nachweisen das es sonst keine Möglichkeit gibt das Kolleg zu besuchen oder du hast eine Behinderung.
IV/IV
Ja, für die Beerdigungskosten ist das möglich
Wenn es wie geschildert ist dann nicht !
Das Kammergericht hat am 14.01.2016 in Berlin entschieden :
"Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht."
Quelle :https://www.rote-ampel-ueberfahren.de/bussgeldbescheid-ohne-unterschrift/
d.h der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig!
Verstehe ich nicht. Was hat eine Versicherungsauszahlung mit dem Kündigungsschreiben zutun ?
In der Regel nicht. Aber kann von Beruf zu Beruf und dessen Größe variieren.
LG
Ja das kann in Ausnahmefällen vorkommen das man nicht KV ist. Sottest es schnellstmöglich ändern.
LG
du solltest so wie du es beschrieben hast, auf jeden fall in der familienversicherung bleiben! :)
Online-Marketing? verbindet eigentlich alles :D
und hast auf jeden fall was mit Zukunft
haha, wir verstehen uns sehe ich :D
jedenfalls - https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/helmpflicht/ nein.
Helmpflicht gibt es nicht in deutschland, also rechtlich ist das okay, denke aber trotzdem dass auch für kurze wege ein helm auf deine tochter gehört.
Was hat er denn für eine Karte?
American Express blabla wäre natürlich sehr vorteilshaft :D
Also bei uns ging das so klar,
ob das alles auch rechtens war, kann ich dir leider nicht sagen :D
In 99,9 % der Fälle nein.
Gesichertes langes Einkommen ist Voraussetzung :)
Anwalt.
Das ist in dem Falle die Einzige Lösung, mit den richtigen Klagen kriegt man da immer ganz viel hin :)
Es muss nicht bezahlt werden, es kann allerdings bezahlt werden.
Was viele Betriebe auch tun, alles andere wäre ja Ausbeutung.
40 Stunden Woche für ''nichts''