in der Regel nicht es sei denn du kann Nachweisen das es sonst keine Möglichkeit gibt das Kolleg zu besuchen oder du hast eine Behinderung.

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 IV/IV

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Ja, für die Beerdigungskosten ist das möglich

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Das Kammergericht hat am 14.01.2016 in Berlin entschieden :

"Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht."

Quelle :https://www.rote-ampel-ueberfahren.de/bussgeldbescheid-ohne-unterschrift/

d.h der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig!

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Verstehe ich nicht. Was hat eine Versicherungsauszahlung mit dem Kündigungsschreiben zutun ?

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In der Regel nicht. Aber kann von Beruf zu Beruf und dessen Größe variieren.

LG

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du solltest so wie du es beschrieben hast, auf jeden fall in der familienversicherung bleiben! :)

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Online-Marketing? verbindet eigentlich alles :D

und hast auf jeden fall was mit Zukunft

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haha, wir verstehen uns sehe ich :D

jedenfalls - https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/helmpflicht/ nein.

Helmpflicht gibt es nicht in deutschland, also rechtlich ist das okay, denke aber trotzdem dass auch für kurze wege ein helm auf deine tochter gehört.

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Also bei uns ging das so klar,

ob das alles auch rechtens war, kann ich dir leider nicht sagen :D

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Anwalt.

Das ist in dem Falle die Einzige Lösung, mit den richtigen Klagen kriegt man da immer ganz viel hin :)

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