Sie versuchte gewaltsam in meine Wohnung einzudringen. Die Wohnung hat sie angemietet.

die ex-schwiegermutter ist doch die mieterin und die, deiner tochter, geschenkten sachen,gehören auch nicht dir.

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die einfachste lösung wäre,die beteiligten bestimmen einen,der bevollmächtigt wird,den acker zu verkaufen und das geld wird hinterher entsprechend verteilt,die hälfte der mutter und die andere hälfte den cousinen.

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Kann ich irgendwas machen?

dich durchsetzen,schriftlich auffordern und mit ersatz(für deine zusätzlichen aufwendungen)drohen.

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Eigentlich sollte das ja jetzt Sache zwischen Vermieter und Versicherung sein,

ist es auch,mach dir keine sorgen.

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Wer zahlt Überprüfungskosten des Wassersystems, wenn Ursache nicht ausfindig gemacht werden konnte?

Wir sind Eigentümer in einer Wohngemeinschaft mit 4 Sondereigentumsanteilen. Unsere Wohnung (Dachgeschoss) ist vermietet, in der darunter liegenden Wohnung wohnen Miteigentümer. Nun ist ein Wasserfleck an der Decke der darunter liegende Wohnung aufgetreten. In unserer Wohnung befindet sich an dieser Stelle unser Badezimmer. Wir wurden von der Hausverwaltung schriftlich aufgefordert den Schaden umgehend zu beseitigen und die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten in Auftrag zu geben, da davon auszugehen sei, dass die Ursache in unserem Badbereich liegt. Dem sind wir gefolgt und beauftragten einen Fachbetrieb mit der Überprüfung. Unser gesamtes Wasser- und Abwassersystem wurde insgesamt dreimal überprüft. Jedes Mal konnte keine Undichtigkeit in unserem Bad festgestellt werden. Die Miteigentümer schenkten dem keinen Glauben und haben uns sogar auf Schadensersatz verklagt. Das zuständige Amtsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, „dass nicht hat festgestellt werden können, dass die Ursache für den schadensstiftenden Wassereintritt im Bereich des Sondereigentums der Beklagten gelegen ist“. Seither versuchen wir die Überprüfungskosten von der Hausverwaltung erstattet zu bekommen.

Haben wir Anspruch auf Erstattung der Überprüfungskosten? Es wurde letztendlich kein Verursacher ausfindig gemacht, muss dann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten tragen?

Wer kann mir weiterhelfen? Wie ist die Rechtslage? Idealerweise mit Hinweisen auf andere Rechtssprechungen (Urteile, Gesetze etc.).

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ein wasserfleck an der decke hat immer ne ursache z.b.kann mit hohem druck von unten gespritzt worden sein, auch könnten die fliesen des badezimmers an einer stelle gerissen sein---was die kosten der überprüfung angeht,so sind diese wohl auf alle parteien zu verteilen.

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Und jetzt meine Frage: Ist es unfair, dass ich 40% des Einkommens bekomme, aber alle Ausgaben 50/50 verrechnet werden?

ist zwar schon lange her ,dass die frage gestellt wurde,aber doch interessant: wie ists denn mit der täglichen hausarbeit---die müsstet ihr mit einbeziehen,wenn ihr denn input und output gerecht verteilen wollt,weil von 40 zu 60 auf 50 zu 50 umzurechnen ist per se ungerecht.

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Darlehen zur freien Verfügung oder Verbraucherkredit.

bekommste den überziehungskredit.

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Das Haus mit Grundstück hat einen Wert von ca. € 350000 und ist mit € 50000 belastet.

das haus ist soviel wert,wies beim verkauf erbringt! ein makler ist keine garantie dafür,dass etwas verkauft wird---sich selber informieren,ob der preis fürs haus angemessen ist---im moment werden immobilien immer noch gesucht.

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verhandel mit der bank,dann erfährst du auch die tatsächliche belastung des grundstücks.

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nein,aber die rendite ist geringer.

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lass dem betrüger einen brief vom anwalt zukommen,das wirkt wunder und die kosten muss er übernehmen---aber nur,wenn du die korrekte adresse hast.

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ich hatte einen ähnlichen fall und der anwalt hatte dem verkäufer den sachverhalt schriftlich mitgeteilt,worauf dieser alles zu meiner zufriedenheit erledigte und dem anwalt die rechnung von ca.50€ bezahlte.

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schau ins internet und nimm zum kauf jemanden mit,der handeln kann---selbst,wenn du 1 tag urlaub opferst,das rechnet sich.

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langfristiger oder kurzfristiger kauf? im augenblick haben sie angst vorm sozialisten in F und halten sich zurück,china wächst auch nicht mehr so rasant---abwarten.

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es wurden einmal 1200€ gemahnt,von denen 500€ bezahlt wurden,als ein anwalt tätig wurde,weitere 1000€ waren zwischenzeitlich fällig geworden,die nach dem ersten anwaltlichen schreiben vollständig gezahlt wurden---jetzt gabs die abrechnung---für die insgesamt ca.1700€(1200-500+1000)schulden wurden dem schuldner 600€ kosten(anwalt und gericht) und dem gläubiger 700€ im wege der gebührenvereinbarung berechnet d.h. 1700€ einzutreiben zogen 1300€ kosten nach sich---was ist sinnvoll zu tun?

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