Das sind doch zwei vollkommen voneinander getrennte Erbfälle, das Erbe der eigenen Eltern bzw. das Erbe der kinderlosen Onkel und Tante.

Sofern jetzt die Tante auch verstirbt, werden auf deren Seite die erbberechtigten Verwandten gesucht, und gegebenenfalls sind Nichten und Neffen die nächsten Verwandten.

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Die Beratung in den Rentenberatungsstellen des Bundes ist kostenlos; ich war selber schon mit meinem Mann dort und beziehe inzwischen Rente. Termine musste man hier in HH allerdings ca. ein Vierteljahr vorher buchen. Wir haben aber die Möglichkeit genutzt, ohne Termin mit vor Ort gezogener Wartenummer vorzusprechen, drei Stunden Wartezeit, aber okay. Für die endgültige Beantragung der Rente ist es sinnvoll, dort rechtzeitig einen Termin zu beantragen und sich beim Ausfüllen der Antragsformulare helfen zu lassen, das schafft man ansonsten ohnehin nicht allein.

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Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn einfach einbehalten weil ein Schaden am Firmenfahrzeug vorliegt?

Ich hoffe darauf, dass mir jemand helfen kann. Ich habe eben meine Ausbildung abgeschlossen und nun einen Anruf von meinem alten Arbeitgeber bekommen, dass ich die Schäden von dem Firmenauto voll übernehmen muss. Angeblich sind alle Felgen beschädigt, wovon eine komplett ersetzt und die anderen drei wieder Instant gesetzt werden. Ebenso sind die Reifen leicht beschädigt und der Schaden beträgt um die 1300€. Meine Nutzung des Autos wurde auf der 1% - Regelung geklärt, jedoch nur durch mündliche Absprachen. Ebenso habe ich auch keine Übergabe des Autos mit Bericht bekommen oder eine Aufklärung darüber, was geschieht, wenn ein Schaden entsteht. Als ich fragte meinte mein Arbeitgeber nur, dass keinerlei Kosten auf mich zukommen würden, wenn etwas mit dem Auto sei. Meinen Lohn bekomme ich laut Vertrag am 15. des Folgemonats - jedoch ist bis heute noch kein Gehalt für meine geleistete Arbeit eingegangen. ( Mein Arbeitsverhältnis geht bis Ende August - der Monatslohn für Juli & August sowie einige Überstunden stehen nun aus) Als ich fragte, wann mein Juli-Gehalt komme, sagten sie mir, dass sie dies wegen dem Schaden einbehalten haben. Wenn ich ihnen kein Gegengutachten zukommen lasse, werde der Schaden auf meine Kosten repariert. Ist der ganze Vorgang rechtens? Es ist schon öfter vorgekommen, dass ich meinen Lohn mit längerem Verzug bekommen habe.

Ich hoffe Sie können mir helfen!

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Ich kann mich der vorher erteilten Antwort nur anschließen. Ohne schriftlichen Vertrag zur KFZ-Überlassung geht gar nichts. In meiner Firma gab es vor einigen Jahren auch Leihaußendienstmitarbeiter, die einen Firmenwagen erhalten mussten. Bei diesen gab es eine Formulierung über eine Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe bei Schäden (ich erinnere 1500 €). Meine Teamkollegin war betroffen, daher weiß ich es noch so genau. Ich rate auch dazu, sofort einen Anwalt einzuschalten, auch was die Gehaltszahlung insgesamt betrifft. Arbeitgeber meinen häufig, dass sie es mit jungen, unerfahrenen Mitarbeitern ja machen können ..... Gut, dass Du Dich hier schlau machst :-))

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Nein, er darf das natürlich nicht. Abschleppenlassen auf Privatgrund geht, ist aber eine schlechte Lösung, da Sie in Vorkasse gehen müssten und das Geld hinterher wahrscheinlich einklagen. Ich würde den Sachverhalt mit Fotos/Datum/Uhrzeit dokumentieren, auch die mündlichen Aufforderungen (auf Unterlassung) mit Datum, Uhrzeit, eventuell Zeugen und ihn dann wegen Nötigung anzeigen. Er übt praktisch Gewalt gegenüber einer Sache (Ihren PKW) aus, und auch das erfüllt den Tatbestand der Nötigung.   

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Selbst wenn die Mutter damals Zeuge des Geldverleihens an Ihren Bruder gewesen ist, wer weiß denn, ob Ihr Bruder die Schulden nicht inzwischen zurückgezahlt hat? Da hat der Verleiher eben Pech gehabt, wenn er sich das Geldverleihen nicht schriftlich bestätigen lassen hat. Hinterher kann jede Partei sonstwas behaupten.

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ja natürlich. Siehe Bundesumzugskostengesetz §9 Absatz 1. Die Höhe der Maklerkosten muss ortsüblich sein. Wir konnten damals (1997) über unseren Steuerberater "Wohnungsvermittlungskosten" PAUSCHAL in Höhe von durchschnittlichem Nettokaltmietepreis pro m² multipliziert mit der Quadratmeterzahl in doppelter Höhe (also multipliziert mit 2) plus Mwst ansetzen, das waren 20,48 DM x 120 m² x 2 = 4915,20 DM, plus damals 17% Mwst = 5750,78 DM. Wurde anstandslos anerkannt !

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Wenn im Aufhebungsvertrag steht, dass Dir ansonsten sowieso betriebsbedingt hätte gekündigt werden müssen, hast Du also nicht daran mitgewirkt, Deinen Arbeitsplatz aufzugeben, also wird keine Sperrzeit fällig, Du kannst Dich auf das Statement Deines Arbeitgebers berufen. Ansonsten: 1. Sperrfrist von 12 Wochen, die sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufen beginnt. 2. 25%ige Kürzung der Anspruchsdauer, was logischerweise bereits mit den 12 Wochen abgegolten ist, sofern man nur 1 Jahr ALG1-Anspruch hat. Aber aufgepasst: wenn man einen Anspruch von 2 Jahren hat, wird die Anspruchsdauer demnach um insgesamt 1/2 Jahr (=25%) gekürzt; 12 Wochen am Anfang der Anspruchszeit und nochmal 12 Wochen am Ende. Wenn man allerdings gewichtige Gründe hat, dieser Kürzung zu widersprechen, sollte man das auch tun. Aufhebungsverträge werden ja durchaus älteren Arbeitnehmern angetragen, wenn insgesamt Stellenabbau in der Firma ansteht. Wenn man sich also weitgehend unschuldig am Zustandekommen des Arbeitsplatzverlustes fühlt, sollte man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, es kann sich lohnen!! Ich spreche aus Erfahrung, denn mir wurden letztendlich insgesamt nur 3 Wochen von den 24 Monaten ALF1-Anspruch verwehrt. :-))

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Bei uns ist es immer umgekehrt. So setzt mein Mann nur die Pauschale an, und die Belege für z.B. DVD-Rohlinge, Neuanschaffung eines PCs, ... werden für mich aufaddiert. Ich habe sowieso mit dem häuslichen Arbeitszimmer schon hohe Werbungskosten, also kommt der Rest obendrauf.

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