Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

  • Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.

  • Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"

  • Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

  • Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?

  • Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

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Hallo,

viele Versicherer fordern, dass Sie das Handy zum Feststellen des Schadens zur Versicherung schicken, doch auch möglich wäre es gewesen ein Gutachter selbst zu bestimmen, z.B. in einem Elektrogroßmarkt. Danach müsste dem Versicherer natürlich das Gutachten vorgelegt werden. Mit welchem Gutachten man besser fährt ist schwer zu sagen, doch diesen Ärger mit dem verschicken hätte man sich damit schon mal sparen können. Sollte das Gutachten eine falsche Aussage des Versicherungsnehmers als erwiesen bezeichnen, müssen die entstandenen Kosten, inklusive des Gutachtens, selbst übernommen werden. Auch eine Strafanzeige könnte gestellt werden, da es sich um einen Betrug auf seitens des Versicherers handelt. Bei der Einreichung einer Schadensmeldung, sollte der Vorgang ganz ehrlich und genau beschrieben werden, denn gerade bei Handys werden oftmals falsche Angaben getätigt.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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Hallo gabygretel,

Wie Ihnen bereits des Öfteren mitgeteilt worden ist: Nein, Sie müssen keine Kirchensteuer bezahlen, wenn dies Ihre einzige Einnahme ist. 

Sollte Sie noch anderweitige Einkünfte erzielen, könnten Sie unter die Einkommensteuerpflicht fallen und müssten somit die Kirchensteuer entrichten. 

Ein Austritt ist jeder Zeit machbar, wenn Sie nicht allzu gläubig sind und Ihnen, aufgrund des geringen Einkommens, keine andere Wahl bleibt.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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Hallo Nidertal,

Da die Firma den Folgeschaden verursacht hat, muss auch Sie dafür aufkommen und eventuell bereits entstanden Kosten ausgleichen. 

Von eine 50/50 Regelung habe ich bis dato noch nichts gehört.  

Am besten nochmal einen Gutachter zusätzlich beauftragen, der sich der Sache nochmal annimmt.

Liebe Grüße

Ihr click-clever Team

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Hallo Zazu90,

Eine Haftpflichtversicherung wäre in so einem Fall nicht wirksam, denn ein solcher Schaden wird über die Vollkasko Versicherung abgewickelt. 

Wichtig ist zu berücksichtigen, wie Hoch Ihre Selbstbeteiligung dabei ausfällt.

Das Einfachste wäre, sich mit Ihrer KFZ-Versicherung in Verbindung zu setzten und zu prüfen, wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten. 

Bitte auch darauf achten, ob Sie eine freie Werkstatt Wahl haben oder verpflichtet sind, zu einer vorgegebenen Werkstatt zu fahren.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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Hallo stuvwxyz,

deine Familienversicherung entfällt, da du mehr als 450 Euro verdienst. 

An der Rentenversicherung bist du mit der Hälfte und der AG mit der Hälfte beteiligt. An die Arbeitslosenversicherung muss von dir kein Betrag gezahlt werden, da du als Werkstudent nur in der Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig bist.

Kindergeld hat mit dem nichts zu tun, dieses bekommen deine Eltern weiterhin gezahlt, solange du noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht hast oder keinen qualifizierenden Abschluss nachweisen kannst. 

Bei deinem  Verdienst von ca. 1000 Euro fallen die üblichen Steuerabzüge an, die sich allerdings aufgrund des geringen Einkommens relativ in Grenzen halten werden.

Liebe Grüße

click-clever

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Hallo aexhamar,

wenn es sich um Ihr Kind handelt, sind Sie verpflichtet Unterhalt zu leisten. 

Allerdings können Sie die Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzten. 

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastung. 

Wenn Sie Fragen haben, einfach noch mal melden.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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Hallo Daniel71,

hier Bedarf es an weiteren Informationen, denn sollte das Kind unter 7 Jahre alt sein, ist es von einer Haftung ausgeschlossen und die Eltern werden, bei einer bestehenden Haftpflichtversicherung, herangezogen und verantwortlich gemacht. Ein Kostenvoranschlag müsste im Normalfall kostenlos zur Verfügung gestellt werden und einer sollte ausreichen. Wie gesagt, leider können wir Ihnen, wegen der ungenauen Informationen, keine bessere Antwort auf Ihre Frage geben. Sollten Sie noch Hilfe benötigen, können Sie sich gerne jederzeit melden.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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Hallo chrisbara,

ich denke, eine solche Absicherung muss jeder für sich selbst entscheiden. Sollten die Instrumente ein Vermögen kosten, wäre eine Versicherung vielleicht sinnvoll. Doch es gibt meiner Meinung nach noch mehr potenzial in anderen Bereichen. Wie gesagt, hier ist es schwer, Ihnen einen Tipp zu geben.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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Hallo,

wenn ein Immobilienkredit abzuzahlen ist, wäre eine Risiko LV sehr empfehlenswert. Hierbei sollte die Versicherungssumme hoch genug kalkuliert sein, um den vorhanden Kredit tilgen zu können. Für nicht verheiratete Paare ist es sinnvoll Verträge über Kreuz abzuschließen. Der Vorteil daran ist, dass man dadurch die Erbschaftssteuer umgehen kann. Das bedeutet, Sie bleiben Beitragszahler und Versicherungsnehmer und zahlen somit für Ihre eigene Absicherung im Falle des Verscheidens Ihres Partners. Dadurch haben Sie quasi für Ihren eigenen Hinterbliebenenschutz gesorgt und erben dabei nichts. Das heißt, Sie versichern dann das Leben Ihres Partners und Ihr Partner versichert gesondert Ihr Leben. Somit wird die Versicherungssumme nicht mehr als Erbe gewertet, sondern gilt als vereinbarte Vertragsleistung.

Liebe Grüße

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Hallo,

ausgeschlossen ist es nicht, allerdings finanziell nicht wirklich profitabel.

Wie bereits erwähnt wurde, kommt es ganz darauf an, was Sie tun und was abgesichert werden muss. Im Normalfall beträgt die reguläre Laufzeit 1 Jahr.

Sollten Sie genauere Details kommentieren, würden wir Ihnen gerne mit einer gütlichen Antwort weiterhelfen.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

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Hallo,

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht in Ihrem Fall auf jeden Fall Sinn!

Die gesetzlichen Ansprüche, die jeder hat, reichen schon lange nicht mehr dafür aus, bei einem Unfall oder Krankheit gesichert zu sein.

Sollten Sie Alleinverdiener sein ist es ratsam sofort eine abzuschließen, denn wenn Ihrer Arbeitskraft etwas passiert, können Sie Ihren bereits aufgebauten Lebensstandard nicht mehr finanzieren.

Auf click-clever haben Sie die Möglichkeit auch mal zu sehen, wie viel Sie vom Staat bekommen würden. 

Machen Sie sich doch selber ein Bild darüber, wie es in Ihrer Lage speziell aussehen würde. 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Liebe Grüße

Patrick Neumann

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