weiter mit Alternativen: evt. offene Fonds. Im Gegensatz zu geschlossenen Investments sind sie hier viel flexibler und mit weniger Risiko dabei. Gute Renditen lassen sich auch hier erzielen. Informieren Sie sich doch lieber in diesem Bereich!

Es gab hier mal eine ähnliche Frage - der Link: https://www.finanzfrage.net/frage/eure-meinung-zu-deutsche-finance-group-und-deren-fonds

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Mithilfe von geschlossenen Fonds werden ganz bestimmte Wirtschaftsprojekte realisiert. Gerade für Anleger, die ausschließlich an maximalen Renditechancen interessiert sind, kann dies von Interesse sein. Die meisten geschlossenen Fonds investieren ihr Geld in den Bau und Verkauf von Immobilien, Flugzeugbau oder Schiffsbeteiligungen. Im Zuge der Energiewende sind auch Projekte wie Wind- und Solarkraftwerke regelmäßig ins Visier dieser Anlageform geraten. Doch gerade für Privatanleger ist das Risiko nicht zu vernachlässigen und kann sogar bis zum Totalverlust reichen. Nachdem das Investitionsziel und vor allem die avisierte Rendite feststeht, beginnt der Fonds Geld einzusammeln. Und zwar Ihr Geld, also das Geld der Anleger, die sich an dem Fonds beteiligen möchten. Wenn die angestrebte Investitionssumme erreicht ist, wird der Fonds offiziell geschlossen. Das Geld ist dann erst einmal fest geparkt, eine vorzeitige Verfügbarkeit ist nicht mehr möglich und es werden keine weiteren Anteilsscheine mehr zum Kauf angeboten. Zwar kann man als Anleger bei manchen Geschlossenen Fonds Sonderregelungen geltend machen, aber diese gehen dann stets mit bestimmten (hohen) Abschlägen einher. Auch der frühzeitige Verkauf der eigenen Anteile ist denkbar, jedoch nur, wenn sich ein geneigter Käufer findet. Da Geschlossene Fonds fast immer für wirtschaftliche Großprojekte ins Leben gerufen werden, ist die Möglichkeit zu enormen Gewinnen natürlich gegeben. Finanziert der Fonds zum Beispiel einen vollständig neuen Solarpark und dieser kann anschließend verkauft werden, dann macht sich die Investition höchstwahrscheinlich gänzlich bezahlt. Die Probleme beginnen jedoch schon wesentlich früher. Da die vertragstechnischen Spezifikationen von geschlossenen Fonds immer unterschiedlich sind, können sie vorab nur sehr schlecht miteinander verglichen werden. Mit anderen Worten: Da es sich bei geschlossenen Fonds nicht um ein standardisiertes Anlageinstrument handelt, ist es bedeutend schwerer für Privatanleger, im Vorhinein die Risiken abschätzen zu können. Dabei wäre genau das sinnvoll! Denn: Anders als offene Fonds, deren Anlagevolumen nach oben hin offen ist, investieren geschlossene Fonds die gesamte Kapitalsumme in nur ein Anlageprojekt. Sollte es zu unvorhergesehenen Entwicklungen am Markt kommen (wie zum Beispiel einer Immobilienblase), dann gibt es keinerlei Rettungsmechanismen. Hinzu kommt, dass geschlossene Fonds über so gut wie kein gesetzlicher Ausfallschutz vorhanden ist. Für Sie als Anleger bedeutet das: Im Falle eines Misserfolges haften Sie ganz alleine und in vollständiger Höhe Ihrer Einlagen mit. Da die meisten geschlossenen Fonds Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren aufweisen, sollte man sich also vorab sehr gut überlegen, ob und wie man die Erfolgsaussichten des jeweiligen Investitionsprojektes einschätzen kann. In jedem Fall gehören geschlossene Fonds zu den langfristigen Anlageoptionen und bieten im Prinzip keine Flexibilität, solange die Unternehmung andauert. Genau so können die wichtigsten Punkte neben der positiv hohen angekündigten Rendite zusammengefasst werden. Quelle govestor.de

Aber jetzt noch zu der Frage. Eine Investition über eine solche Anlagesumme sollte gut geprüft werden. Die wenigsten Leute haben weitreichend Ahnung von geschlossenen Investments. Grundsätzlich kann man sich beraten lassen. Jedoch gibt es das Sprichwort - Investiere nur in das was Du auch verstehst. Ich verallgemeinere: Die wenigsten leute verstehen solche Produkte und können die Risiken nicht einschätzen. Selbst viele einfache Berater können dies nicht. Die Anlagesumme sollte nur einen minimalen Teil Ihres Vermögens ausmachen. Es gibt immer die Gefahr eines Totalverlustes. Wenn die Beraterin von 6-18% spricht - dann spricht dies auch für eine abnormal hohes Risiko. Dieses kann man vorher zwar nur schwer einschätzen. Es gilt - Je höher die angestrebte Rendite, desto höher das Risiko welches eingegangen werden muss. Warum werben viele Finanzberater mit solchen Produkten. Die Frage ist pauschal zwar schwierig zu beantworten. Es ist aber definitiv so, dass die Höhe der Provision gigantisch ist. Also egal wie es ausgeht - der Berater hat daran verdient. An einen geschlossenen Fonds hängt man dran. Ein Ausstieg ist nur schwierig realisierbar. Aufgrund der vielen negativen Beispiele im Bereich geschlossener Fonds würde ich allgmein kein zu großes Vertrauen in Prospekte geschlossener Fonds und deren Richtigkeit geben. Ob ein Produkt gut oder schlecht ist, weiß man erst hinterher.
Zur DFG : Bisher konnten die Fonds nicht die angestrebten Renditen liefern. Allerdings ist es schwierig darüber Informationen zu bekommen. Auch dies sehe ich als negativ an. Ein aktueller Bericht folgt im Link: Werbung durch Support gelöscht Zu den Alternativen: Ich kenne Ihre Situation nicht. Von daher kann man keine spontanen richtigen Alternativen anbieten.

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Das geht leider nicht. Allerdings kann man natürlich schauen bei welchem Anbieter eine kostenfreie Depotführung möglich ist. Schauen Sie dazu doch einfach mal auf diversen Vergleichsseiten nach.

Eine Übersicht zur Verrechnung gibts hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36242.xhtml?currentModule=home

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Ohne die zugehörige Geldkarte kann in der Regel dabei nichts passieren. Bei vielen Banken ist es Online möglich unter PIN/TAN Verwaltung eine neue Zahlenkombination festzulegen. Sie sollten jedoch trotzdem in Zukunft pflichtbewusster mit Ihren Geheimzahlen umgehen.

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Sie haben Ihren Einkauf online über einen Account getätigt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dort zumeist aufgeführt, dass der Besitzer des Zugangs den Kauf tätigt bzw. einen Kaufvertrag abschließt. Dieser Bestellvorgang wird im Anschluss dem Anbieter des Online-Portals unterbreitet und von diesem bestätigt und ausgeführt. Da Ihnen der Account gehört sind Sie damit der offizielle Vertragspartner des Onlineverkäufers auch bei abweichender Rechnungsadresse. Unter Umständen können Sie aber einen Kostenausgleich gegenüber der Dritten Person einfordern. Vorerst wird die offene Rechnung des Kaufes jedoch zu Ihren Lasten gehen. Der Online Anbieter wird sich also an Sie wenden um den offenen Betrag einzufordern.

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Da ist alles richtig abgelaufen. Es ist im eigenen Interesse trotz langjähriger Angehörigkeit zu einer Bank eine erneute Legitimation durchzuführen. Das Easy Trade Konto dient bei der Postbank als Verrechnungskonto. Zu diesem ist dann das Referenzkonto zugehörig. An den Gebühren kommen Sie also nicht vorbei. Unter folgendem Link unter Konditionen sind diese auch so aufgeführt. https://www.postbank.de/privatkunden/depot_eroeffnen.html

Allgemein handelt es sich beim Postbank-Depot um keinen günstigen Vertreter. Falls Sie nur Fonds handeln wollen könnten Sie sich einmal das Angebot von zB.Fidelity bzw. FFB anschauen. Falls weitere Wertpapiere in Betracht kommen würde ich Ihnen ein Vergleich im Internet nahe legen. So lassen sich viele Kosten sparen. Es gibt zB. viele Depots ohne Depotführungsgebühren. Auch die Preise pro Trade bzw einer Orderausführung gibt es deutlich günstiger.

Schauen Sie sich bevor Sie handeln nach anderen Alternativen um.

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Bei der Beantwortung der Frage, wie man seine Verluste aus Kapitalanlagen geltend machen kann, muss man unterscheiden zwischen Verlusten aus ab 2009 erworbenen Wertpapieren bzw. ab 2009 eingegangenen Termingeschäften (Neuverluste) und Verlustvorträgen aus 2008 sowie innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist im Jahr 2009 enstandenen Spekulationsverlusten aus vor 2009 erworbenen Wertpapieren bzw. vor 2009 eingegangenen Termingeschäften (Altverluste).

Es gibt für Neuverluste ab 2009 drei Beschränkungen bei der Verrechnung im Zusammenhang mit den Einkünften aus Kapitalvermögen: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen Sie nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht dagegen mit Ihren übrigen positiven Kapitalerträgen wie etwa Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Das gilt aber nicht für Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Aktienfonds, von Zertifikaten auf einen Aktienindex, von CFDs auf Aktien und von Genussscheinen. Diese Verluste sind mit sämtlichen positiven Kapitalerträgen verrechenbar, was eine Verbesserung gegenüber der Rechtslage bis Ende 2008 ist. Erzielen Sie einen Verlust aus Kapitalvermögen, der kein Aktienverlust ist - beispielsweise infolge bezahlter Stückzinsen beim Kauf von Festverzinslichen -, dürfen Sie diesen nicht mehr mit Ihren übrigen positiven Einkünften verrechnen (§ 20 Abs. 6 Satz 2 EStG). Zugelassen ist nur noch der Ausgleich mit positiven Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden. Nicht ausgeglichene Verluste aus Kapitalvermögen dürfen Sie nur in künftige Jahre vortragen (§ 20 Abs. 6 Satz 3 und 4 EStG). Ein Verlustrücktrag ist nicht mehr möglich (§ 20 Abs. 6 Satz 2 EStG).

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