Mit der Entfernungspauschale werden Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte abgegolten. Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie beträgt einheitlich 0,30 € je Entfernungskilometer.

Die Entfernungspauschale kann grundsätzlich unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel zum Ansatz kommen. So können auch Arbeitnehmer, die ihren täglichen Weg zur Arbeit per Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Hierbei ist aber die Kostendeckelung zu beachten.

Werden die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, können die tatsächlichen Kosten per Beleg nachgewiesen oder per Entfernungspauschale max. 4.500,00 € angesetzt werden. Wird die Fahrt zur Arbeit abwechselnd mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt, muss dies ab dem 1.1.2012 nicht mehr täglich nachgewiesen bzw. durch das Finanzamt geprüft werden. Die Finanzämter sollen ab 1.1.2012 jahresbezogen prüfen, ob der Ansatz der Pendlerpauschale oder der Ansatz der tatsächlichen Kosten für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Quelle: http://www.steuertipps.de/lexikon/e/entfernungspauschale

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Das Kindergeld bekommt immer derjenige gezahlt, in desse Haushalt die Kinder leben. Beim Unterhalt werden 50% des Kindergeldes angerechnet, das heisst der Vater muss beim Unterhalt um 92 Euro weniger bezahlen, als er gem. Düsseldorfer Tabelle verpflichtet wäre. In Deinem Fall muss er also monatlich 408 Euro bezahlen. Ob die Frau nur wenige Stunden arbeitet, das spielt keine Rolle. Denn für sie ist er nicht unterhaltspflichtig.

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Nein, ihr müsst nichts bezahlen. Wenn der Vormieter Renovierungsarbeiten für den Keller vorgenommen hat, dann ist das seine Sache. De Kosten kann er nicht weitergeben. Er wäre sogar verpflichtet den Keller wieder in den Ursprungszustand zu versetzen, wenn der Vermieter das verlangt.

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Du hast die Situation selbst sehr gut eingeschätzt.

Wikipedia bringt es auf den Punkt:

Die Bausparkassen werben für dieses Modell mit festen Zinsen über die ganze Laufzeit. Bis zur Zuteilung wird eine feste Verzinsung vereinbart (die aufgrund der kurzen Zinsfestschreibung meist relativ günstig ist). Nach Zuteilung greifen die regulären günstigen Bausparkreditzinsen. Diese günstigen Zinssätze täuschen jedoch über die Gesamtkosten des Modells hinweg. In die Gesamtkosten muss auch der Zinsverlust einkalkuliert werden, der dadurch entsteht, dass das Bausparkapital zu einem sehr niedrigen Guthabenzins angelegt, aber zu einem deutlich teureren Vorausdarlehnszins aufgenommen wurde. Die Effektivverzinsung des vollständigen Modells liegen daher über denen eines vergleichbaren Annuitätendarlehens. Weiterhin erfolgt die Tilgung außerordentlich schnell, was zu hohen Raten führt.

Ich bin aber der Meinung, wer eine feste Kalkulationsbasis haben will, der ist mit diesem Modell gut bedient.

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Hallo kl, Prinz, ich probier mal einige Deiner fragen zu beantworten:

  1. Wenn Du jährlich vier Prozent deines Jahresbruttoeinkommens vom Vorjahr in ein durch den Wohn-Riester gefördertes Produkt einzahlst, bekommst Du die mximale Förderung - Du musst also keine bestimmte Höhe abschließen.. Die eingezahlte Summe wird im Jahr nur bis zum Betrag von 2.100 Euro – gleich vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 52.500 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung – gefördert.

  2. sorry, das kann ich nicht beantworten!

  3. Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Wer weniger einzahlt, bekommt auch die Zulagen nur anteilig. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2009 und später fließen sogar 300 Euro.So erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem Neugeborenen in diesem Jahr maximal 978 Euro an Fördergeldern. Für Jugendliche unter 25 Jahren gibt es bei Vertragsabschluss einen Berufsanfängerbonus von 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. (Quelle Antwort 3: http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/tid-9095/wohn-riester_aid_263380.html)

  4. Für Wohnriester gibt es keine Einkommensgrenzen

  5. Nur Kinder, die in Deinem Haushalt leben, sind zulagenberechtigt

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Normalerweise musst Du in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre einbezahlt haben, damit Du die Erwerbsminderungerente aus Deutschland erhalten kannst. Andererseits habe ich noch diese folgende Passage gefunden:

Für Versicherte, die bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben (z. B. bei einem von Geburt an behinderten Versicherten), ist die Leistung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung möglich, wenn insgesamt 20 Jahre mit Beitragszeiten (auch Zeiten einer freiwilligen Versicherung) oder Ersatzzeiten (militärischer Dienst etc.) belegt sind.

Ich interpretiere das so, dass Du die Rente im Falle einer wirklich vorliegenden Erwerbsminderung beziehen könntest. Ich hoffe, dass noch Spezialisten in Sachen Rente hier anworten.

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Einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrer Ex-Ehefrau haben Sie auf keinen Fall. Man ist gechieden, jeder geht seinen eigenen Weg. Solange Sie noch nicht im Rentenalter sind, haben Sie meines Wissens auch keinen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Sohn. Das Sozialgesetzbuch sieht dies meines Wissens nicht vor. Anders könnte es sich im Rentenalter verhalten. Aber ich hoffe es finden sich noch andere, die hier antworten. Auf jeden Fall alles Gute für Sie!

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Lieber Engel2052, bei mir gab es auch mal Unklarheiten was den Rentenbescheid betraf. Ich habe dann einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung gemacht und war von der Baratung dort wirklich begeistert. Die waren total nett und haben alles sehr verständlich erklärt. Mach das mal, das ist kostenlos und rentiert sich wirklich! Alles Gute von Bylvie!

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Wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt, dann springt die Haftpflichtversicherung ein, weil Du ja eigentlich aufpassen solltest, dass nichts passiert. Wenn Du grob fahrlässig handelst, kommt wohl auf den Einzelfall sein, werden die eventuell die Leistung verweigern.

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Hallo Blackwerewolf - interessante Frage! Ich habe explizit keine Alterbeschränkung dazu gefunden. Allerdings eine sehr hilfreiche Internetseite: http://www.pfad-hessen.de/?page=Pflegefamilie&ide=1,0&content=Finanzielles&domm=Finanzielles

Hier stehen auch die Beträge für die Beihilfen! Sie bezieht sich zwar auf das Land Hessen, aber ich würde mich mal an diese Vereinigung wenden. Anträge für die Zuschüsse sind wohl beim Amtsgericht zu stellen. Im Verwandtschaftsverhältnis kann ich mir vorstellen, dass es keine so strikten Altersbeschränkungen gibt - man wird aber prüfen, ob Du in der Lage bist, das Kind zu erziehen.

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Wenn Du alleinerziehend und unverheiratet bist, dann hast Du nach der Geburt automatisch das alleinige Sorgerecht. Der Vater hätte nur das Sorgerecht, wenn Als Vater haben Sie automatisch Sorgerecht, wenn er mit Dir verheiratet wäre oder ihr beide eine schriftliche Willenserklärung abgebt, das Sorgerecht gemeinsam ausüben zu wollen. Allerdings hat der Vater des Kindes das Umgangsrecht, was damit verbunden ist, erfährst Du hier:

http://www.mein-recht.de/umgang.html

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Hier findest Du die Wertansätze hinsichtlich Schenkungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__142.html

Aus meiner Sicht ist das aber für Laien wirklich kompliziert. Fachanwalt oder Steuerberater einschalten!

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Interessante Frage! Hat mich wirklich interessiert und ich habe dazu ein wenig gegoogelt. Ich habe nirgends was gefunden, dass Autofahranfänger einen güsntigeren Versicherungstarif erhalten, wenn sie schon den Mopedführerschein haben. Aber der ADAC weiss dazu sicher Rat - ruft mal dort an und gebt auch hier Info, wie es tatsächlich ist!

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