Die Chancen stehen gut, dass das Amt die Kosten übernimmt. Umzugskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft. Das Sozialamt übernimmt sie aber nur, wenn der Umzug notwendig und die Miete angemessen ist. Im Fall eines Arbeitsplatzwechsels ist der Umzug notwendig. Elterngeld bekommst Du nicht mehr, wenn Du aus Deutschland wegziehst. Ebenso keine Unterstützung zu Kindergartenkosten. Du musst die ges. Regelungen des Landes prüfen, in das Du ziehst. CRO?? Steht das für Croatien?

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Reinigung nicht rechtzeitig fertig, Anspruch auf Schadenersatz?

Ich habe am Dienstag (28.01.) meine beiden Blazer in die Reinigung im hiesigen Einkaufszentrum gegeben. Ich wurde gefragt, ob mir Samstag als Abholtag reichen würde - ich meinte, ja das wäre okay, ich würde dann am 01.02. (das war der Samstag) Vormittag die beiden Blazer abholen. Dieses Datum wurde auch auf meinem Abholschein vermerkt und ich bezahlte gleich in bar.

Leider habe ich es am 01.02. Vormittags nicht geschafft und war erst 19:40 an der Reinigung (die machen 20 Uhr zu). Da hieß es dann die Blazer seien beide noch nicht fertig. Für mich eine Katastrophe, da ich von Montag bis Donnerstag ein Seminar in meinem neuen Job hatte - das erste und ja - absolute Anzugspflicht. (Sorry, bin frisch ausgelernter Azubi und habe wirklich nur zwei Anzüge). Da glücklicherweise mein Zug am 03.02. erst 12Uhr fahren sollte, sagte ich der Frau in der Reinigung, ich würde dann gleich am Montag zu Ladenöffnung (10 Uhr) wieder kommen. Da die Reinigung dort nur eine Annahmestelle/Abholstelle hat und die Klamotten andernorts gereinigt werden, hoffte ich das sie Montag da sein würden.

Ich kam Montags 10 Uhr wieder, die Blazer waren nicht da. Die Mitarbeiterin konnte ihren Fahrer iwie nicht anrufen und wusste nicht, ob die Blazer überhaupt mit in der Lieferung waren... Ich meinte ich würde 11:30 noch mal wieder kommen, ging derzeit durch das Einkaufszentrum und probierte mir einen neuen Anzug an, den ich zurück legen lies. 11:30 war immernoch nichts da. Die Mitarbeiterin lachte nur und meinte wiederholt es sei nicht ihre Schuld.

Ich kaufte also den zurückgelegten Anzug. Morgen werde ich die Blazer abholen, heute ging das leider nicht, da ich noch Termine hatte.

Habe ich eine Chance, dass die Reinigung den neuen Anzug bezahlen muss? Schließlich musste ich Blazer und Hose kaufen, da zusammen gewürfelte Teile ja leider immer zusammengewürfelt aussehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

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Nein, da hast Du keinerlei Chancen. Man muss immer damit rechnen, dass sich das verzögert, Du hättest um sicher zu gehen, den Anzug eher abgeben müssen. Nur, wenn ein Schaden an der ware entsteht, dann sind die Reinigungen verpflichtet für den Zeitwert Ersatz zu bieten.

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Derjenige, der das Kindergeld erhält, (dem es ausgezahlt wird) dem steht die Riester-Zulage zu. Da ist es egal, dass das Kindergeld dem Unterhalt angerechnet wird. Der Vater Deines Sohnes darf Dir wegen der Riester-Zulage deswegen nichts abziehen!

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