Was ist für Sie "einen höheren Betrag"?

Ich denke, hier wird man von Ihnen noch ein paar Zahlen mehr wissen müssen, um Ihnen die gewünschten Informationen geben zu können. Daher wäre es meines Erachtens nach sinnvoll, sich diesbezüglich mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens zu sprechen.

Denn: Wie viel verdient Ihre Frau? Über welchen Zeitraum werden Sie auf Honorarbasis arbeiten? Welche Aufwendungen haben Sie dabei (arbeiten Sie von zu Hause oder beim Arbeitgeber,....) usw. Da müsste man dann auch verschiedene Varianten durchspielen.

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Hab ich nicht mal was gelesen, dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommen soll? Wenn das Geld bereits in Österreich versteuert wurde, dann sollte es eigentlich in Deutschland nicht mehr versteuert werden - sonst wäre es ja zweimal besteuert worden.

Also ich glaube, dass es in Deutschland nicht mehr versteuert wird. Allerdings wirklich wissen - nein, das tue ich nicht.

Hier noch ein paar Eckpunkte: Beide Länder sind in der EU, daher zählen sie im Umsatzsteuerrecht zum Gemeinschaftsgebiet. Umsatzsteuerrechtlich sind diese Vorgänge zwar steuerbar (also rein theoretisch zu versteuern), aber sie werden von der Steuer freigestellt.

Zudem sind es Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft - zwar nicht zu 100 % sondern zu 70 %. Wie es bei unter 100 % aussieht hatten wir noch nicht im Unterricht, aber ich werde mal nachfragen. Transferiert eine Gesellschaft Geld zu der anderen, so handelt es sich (jedenfalls bei einer Lieferung oder sonstigen Leistung) um einen Innenumsatz, bei dem es an einem Punkt mangelt: dem Leistungsaustausch zwischen 2 Personen. Denn Mutter-Tochter zählen als eine Person. Daher werden diese Umsätze nicht mit Umsatzsteuer belegt, sind also Umsatzsteuerfrei.

Demzufolge sollte schon mal aus diesen Gründen schon mal keine Umsatzsteuer anfallen.

Dann wäre halt noch die Einkommensteuer - bei juristischen Personen heißt die halt einfach nur anders.

Gerade fällt mir ein: In der (privaten) Einkommensteuererklärung gibt es doch unter dem Bereich "Ausland" irgendwo das Wort "Doppelbesteuerungsabkommen". Einfach mal das Wort bei wikipedia eingeben oder bei www.bundesfinanzministerium.de nachschlagen.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

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Führst du ein Online-Girokonto, ist das bei der Volksbank kostenlos.

Online-Konto heißt - alles was geht, via Online-Banking erledigen, sonst wird es teuer: - Bargeld am Automaten holen anstatt am Schalter - Überweisungen nicht in der Filiale abgeben sondern selbst online anlegen

Aber möchtest du mit deinem Bankberater sprechen, so geht das nicht online. Das ist dann auch in der Filiale kostenlos.

Einzahlungen in bar aufs Girokonto gehen (noch) nicht am Automaten. Daher sind diese ebenfalls kostenlos.

Kannst du nicht online von Sparbuch auf Girokonto umbuchen (oder umgekehrt), dann macht das der Bankmitarbeiter am Schalter kostenlos.

Also einfach mal bei deiner Volksbank um der Ecke nachfragen.

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Also ich meine mich auch daran erinnern zu können, in "Steuertipps für Angestellte" gelesen zu haben, dass man auch geschenkte Sachen steuerlich geltend machen kann. Natürlich muss dieses dann auch beruflich genutzt werden. Leider bin ich gerade nicht in der Lage, direkt nachzusehen.

Ich habe dort auch definitiv gelesen: - dass man, wie ein Unternehmer, Dinge von "Privat" in "Beruflich" einlegen kann. Man widmet sie genau so um, wie es ein Unternehmer bei einer Privateinlage macht. Man ermittelt den aktuellen Zeitwert - zur Not geschätzt. Man muss dem Finanzamt nur glaubhaft machen können, dass man den Gegenstand hauptsächlich beruflich nutzt und welchen Wert er hat.

Bei einem Geschenk nach der Rechnung zu fragen würde ich nicht machen - erklär das dem Schenkenden mal, dass du das Geschenk dann steuerlich geltend machen willst. Aber einfach googeln, vergleichbares Angebot des selben Gegenstandes mit Bild ausdrucken, den eigenen Gegenstand fotografieren und zusammen mit der Erklärung einreichen: Ursprünglich privat angeschaffter Gegenstand wird doch nur beruflich genutzt, Rechnung leider nicht mehr vorhanden, aber vergleichbares Angebot des selben Gegenstandes im Internet gefunden. Zeitpunkt der Umwidmung mit geschätztem Zeitwert nennen und am besten begründen.

Das Finanzamt kann dann selbst entscheiden, was es anerkennt und was nicht. Das ist doch keine Steuerhinterziehung!

Was meint ihr denn, was man dazu sonst sagen kann? Also wenn das nicht gehen sollte? Klage gegen das Grundgesetz - Gleichbehandlungsgrundsatz. Wieso sollte ein Unternehmer dies dürfen (wen interessiert denn bei einer Privateinlage, ob er es sich ursprünglich selbst gekauft hat oder ob er es geschenkt bekommen hat).

Also: versuche es, begründe es - das Finanzamt entscheidet letztendlich selbst. Und lehnen sie es ab, kann man immer noch mit denen sprechen - Grund herausfinden und ggf. einen Kompromiss finden.

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Ein Mieter kann es seinem Vermieter nur anbieten, als Kompromiss: Hier ist ein möglicher Nachmieter, wenn du ihn akezptierst, und er entsprechend einziehen kann, dann kann ich früher aus dem Vertrag raus.

Also evtl. mehrere potentiellen Nachmieter anbieten und hoffen, dass der Vermieter einen für ok befindet und damit mit einem vorzeitigen Mieterwechsel einverstanden ist. Dadurch spart er sich ggf. ja auch Zeit und Geld bei der Suche nach einem passenden Mieter.

Es ist also nur ein Angebot vom Mieter, der Vermieter kann zustimmen aber ebenfalls auch "Nein" sagen. Warum nicht einfach mit dem Vermieter mal darüber sprechen? Es könnte ja auch sein, dass der Vermieter schon einen kennt, der gerne in die Wohnung würde. -> wer nicht fragt, der nicht gewinnt. Fragen kostet ja nix.

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Schau mal Folgen mit dem Peter Zwegat (Raus aus den Schulden) an.

Einmal alle Schulden auflisten. Dann alle Einnahmen auflisten. Dann alle Ausgaben auflisten (auch der Schoko-Riegel zwischendurch), erst die fixen, dann die variablen. Einnahmen - Ausgaben sollte größer sein wie 0, sonst gucken wo man kürzen kann (Verzicht, Reduzierung/Alternative). Dann muss man gucken, wie man seine Gläubiger befriedigt, auf jeden Fall mit diesen sprechen und evtl. Ratenzahlung ändern, etwas herabsetzen um ggf. nicht noch mehr Schulden aufzubauen. Nebenjob suchen.

Um erst gar nicht in die Schuldenfalle zu gelangen: - Verträge vorsichtig abschließen bzw. meiden, allem voran auf Abofallen bei Handy bzw. im Internet achten. Prepaid statt Handy-Vertrag. Es muss nicht immer das Neueste sein.

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Hallo!

Bist du Azubi? Steht dir dein Azubi-Lohn zur freien Verfügung? Wenn ja, dann dürfte es eigentlich gehen, dass du ohne Vater einen Vertrag unterschreiben kannst. Allerdings ist das mit Verträgen so eine Sache, da du ja gleichzeitig eine rechtliche Verpflichtung eingehst (monatlicher Beitrag).

Laut BGB benötigen Minderjährige die Zustimmung, es sei denn, der Taschengeld-Paragraph greift (glaub § 110 BGB).

Du kannst es zumindest versuchen, ggf. die Einverständniserklärung vorzeigen. Allerdings kann es sein, dass die Eltern den Vertrag für nichtig erklären lassen können.

Nach meiner Interpretation der BGB-Gesetze geht es nicht, aber bei frei verfügbarem Azubi-Lohn scheiden sich da wohl die Geister (dass es doch gehen würde). Warte mal die anderen Antworten ab.

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Wie ich jetzt gelernt habe, hängt die USt vom Ort der Lieferung/sonstigen Leistung ab.

Ein Seminar ist eine sonstige Leistung (keine Lieferung und besteht im "Tun"). Ausgeführt wird sie von einem deutschen Unternehmen im Rahmen des Unternehmens (Hauptgeschäft?). Ausgeführt wird diese sonstige Leistung in Frankreich, also übriges Gemeinschaftsgebiet. Empfänger ist ein deutsches Unternehmen, das ist hier aber egal, wichtig ist das Innergemeinschaftliche.

Also eigentlich müsste die Rechnung mit USt ausgewiesen werden. Doch innergemeinschaftlich sind sie USt-frei. Hierfür werden jedoch von beiden Parteien die USt-IDs benötigt.

Bei den USt-Voranmeldungen werden dann die ensprechenden Beträge gemeldet und dienen statistischen Zwecken.

Müsste im § 4 (1) Nr. 1 b UStG stehen.

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also...

Käufer-Sicht

Beispiel-Konten: Wareneinkauf 3400 Porto 4910 Bank 1200 Kasse 1000

1) Beim Kauf: 3400 Wareneinkauf an 1200 Bank, 50,- €

2) Rücksendung: 4910 Porto an Kasse 1000, 6,90 €.

3) Kostenerstattung: 1200 Bank an 3400 Wareneinkauf, 50,- €. 1200 Bank an 4910 Porto, 6,90 €.

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Als Privatmensch bitte immer die Brutto-Preise nehmen.

Nur für Firmen ist der Netto-Preis interessant:

Die Umsatzsteuer zahlt in Deutschland der Endverbraucher - also Privatmensch. Wenn Firmen etwas einkaufen, dann ziehen sie diese Umsatzsteuer von der Umsatzsteuer, die sie in ihren Verkäufen drin hatten, ab.

Also ein Beispiel: Sägewerk verkauft das eigene Holz (selbst angebaut und gefällt) gesägt an einen Schreiner. Preis 100,- € + 19 % Umsatzsteuer (19,- €). Der Schreiner baut aus diesem Holz Möbel. Diese verkauft er für 1.000,- € + 19 % Umsatzsteuer (190,- €) an dich.

Was passiert? Du zahlst 1.190,- € und hast neue Möbel in deiner Wohnung. Das Sägewerk meldet dem Finanzamt einen Netto-Umsatz von 100,- € und eingenommene Umsatzsteuer in Höhe von 19,- €, welche er dem Finanzamt überweist (die 19,- €). Der Schreiner meldet dem Finanzamt einen Netto-Umsatz von 1.000,- € und eingenommene Umsatzsteuer in Höhe von 190,- €. Diese überweist er allerdings nicht dem Finanzamt, denn er hat ja Holz eingekauft und weiterverarbeitet. Für dieses Holz hat er 19,- € Umsatzsteuer bezahlt. Diese 19,- € zieht er von den 190,- € ab und überweist dem Finanzamt also nur 171,- €. Das Finanzamt hat also 19,- + 171,- = 190,- € Umsatzsteuer erhalten.

Die Umsatzsteuer müsstest also eigentlich du an das Finanzamt zahlen. Aber liste mal sämtliche Einkäufe auf..... oder noch besser: berechne von diesen Einkäufen noch Steuer obendrauf (also netto einkaufen und dann Steuer berechnen und so weiter)...

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Bei 2 Gewerbeanmeldungen sind es 2 Betriebe - außer, bei der 2. Anmeldung wurde lediglich der zweite Bereich zum ersten Betrieb hinzugenommen. Also einfach mal auf der 2. Anmeldung nachschauen.

Bei 2 Betrieben müssen 2 getrennte Buchführungen erstellt werden. Bei der Einkommensteuer werden Einkünfte (negative wie positive) miteinander verrechnet.

Das Auto kann unterschiedlich gehandhabt werden. Die Frage, die fast alles entscheidet ist folgende: taucht das Fahrzeug in der Bilanz des ersten Betriebes im Anlagevermögen auf? Gehört also dem Betrieb. Oder gehört es dir privat und du nutzt es nur für den Betrieb?

Ist es im Anlagevermögen, können sämtliche Kfz-Kosten gebucht werden - auch im Aufwand (4510, 4520, 4530, 4540, etc.). Ansonsten sind nur die km laut Fahrtenbuch anzusetzen.

Der Betrieb könnte im ersten Fall dann auch dem anderen Betrieb das Auto vermieten - führt auf der einen Seite zu Ausgaben, auf der anderen Seite zu Einnahmen.

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Das Konto gibt es in SKR! Darauf verbucht man z. B. wenn der Unternehmer (also der Chef) seinen Angestellten Getränke kostenlos zur Verfügung stellt, z. B. Kaffee, Wasser, usw.

Für Geschenke gibt es extra Konten. Je nach Wert des Geschenkes werden sie verbucht. Übersteigt der Wert einen gewissen Betrag, dann werden diese auf dem Konto mit dem Zusatz "nicht abzugsfähig" gebucht.

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dazu muss er auch täglich die Belege einreichen, dann sollte es kein Problem sein. Wenn in einem externen Büro dann täglich jemand die Belege bucht, werden die Buchhaltungskosten allerdings etwas ansteigen, da die sogenannte "Einrichtungszeit" überall gleich ist - egal ob nur 5 Belege zu verbuchen sind oder 100. Sowas sollte aber mit dem Büro zu vereinbaren sein, dass die Belege täglich verbucht werden.

Alternativ könnte er auch selbst buchen, bei Datev gibt es dafür extra eine Möglichkeit.

Wie bei jedem Programm gilt: per "Knopfdruck" werden sämtliche Zahlen aktuell ausgedruckt. Vielleicht sollte dein Bekannter sich einen neuen Buchhalter suchen (egal ob intern oder extern gebucht wird).

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weitere Möglichkeiten:

  • es kann sich aber auch um äußerst zufriedene Kunden (=Debitoren) handeln, die immer wieder und mehr kaufen.
  • oder es wird nicht mehr 100% Debitorisch gebucht
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Benutzt du den Kontenrahmen SKR03: 4650 und 4654. Auf dem einen werden 70% der Bewirtungsrechnung gebucht, auf dem anderen 30% und vom Gesamtbetrag wird auch die Vorsteuer gezogen. Wichtig dafür ist ein korrekter Bewirtungsbeleg.

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bei der zuständigen Gemeindeverwaltung kann man die Karten ändern lassen. Dazu einfach beide Karten bei den Arbeitgebern anfordern und mit beiden (gleichzeitig) zum Amt.

Wie die Vorredner schon ausführten: Klasse 3+5 oder 4+4. Je nachdem, wer wieviel verdient. Verdient einer mind. 60 % mehr sollte der die Klasse 3 kriegen, der andere bekommt dann automatisch die 5. Bekommen beide relativ gleich, dann auf 4 + 4 gehen.

Ich habe es noch nie ausgerechnet, aber ein Wechsel sollte schon günstiger sein als wenn beide bei Klasse 1 bleiben würden, oder? Kann aber ganz einfach nachgerechnet werden: einfach nach Brutto-Netto-Rechner googlen und die Daten eintippen und vergleichen.

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Meine Sicht:

Morgens direkt zur Arbeitsstätte: Weg Wohnung-Arbeitsstätte

Weg zur Baustelle (egal wann und von wo gestartet): Dienstreise

Weg Baustelle zur Wohnung: Wenn die Dienstreise zu Hause endet, dann zählt der Weg mit. Aber wer bestimmt, wo bzw. wann sie endet? Im Zweifelsfall würde ich den Weg einfach als Dienstreise ansetzen. Vor allem, wenn der Weg kürzer ist wie zur Arbeitsstätte und du dann wieder zurück fahren müsstest (vor allem noch mit dem selben Wagen).

Bei Dienstreisen bitte unbedingt Startzeit und Endzeit mit notieren. Hier kann steuerlich noch die Verpflegungspauschale angesetzt werden (je nach Dauer 0,-€/6,-€/12,-€/24,-€)

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Also ich werde diesen Umweg angeben. Dazu werde ich auch schreiben, dass dieser Umweg nicht privat veranlasst ist. Denn privat veranlasst wäre die Nutzung der Kita-Busverbindung. Doch der Bus fährt erst nach 8 Uhr ab - da muss ich schon längst auf der Arbeit sein, Fahrzeit beträgt mind. 1/2 Stunde. Also - das schafft selbst Superman nicht. Privat veranlasst wäre dann auch, das Kind um kurz nach 12 mit dem Bus nach Hause zu schicken. Aber da muss ich noch arbeiten. Feierabend habe ich erst um 17 Uhr. Also bleibt mein Kind ganztags in der Kita und wird dann abgeholt. Allerdings nicht von mir, mein Mann hat früher Feierabend und schafft es vor Kita-Schließung um 17 Uhr da zu sein. Sein Umweg ist daher meines Erachtens auch nicht privat veranlasst. Ob ich damit durchkomme, werde ich hier noch mitteilen. Meines Erachtens ist es in solch einem Fall wenigstens zu versuchen, den "Umweg" anzusetzen. Ohne diesen könnte ich z. B. nicht arbeiten gehen und Steuern zahlen.

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