Übertragung von Immobilien im Rahmen eines Zugewinnausgleichs bleiben auch nach der Scheidung steuerfrei. Hier solltest Du unbedingt fachkundigen Rat einholen.

Villeicht hilft Dir das hier weiter: http://anwalt-scheidung.net/News-file-article-sid-56.html

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Ich kann mich Privatier59 nur anschliessen. Selber durchwurschdeln bringt nichts. Unterhalsrecht ist eine hochkomplexe Materie und da jeder denkt, der andere will ihn über den Tisch ziehen ist Streit häufig vorprogrammiert. Frühzeitig zum Anwalt, am Besten zum Fachanwalt für Familienrecht. Denn der kann dir vielleicht auch noch den ein oder anderen gestalterischen Tipp geben.

Für den ersten Überblick: http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-8.html

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Ich sehe 2 wesentliche Unterschiede:

  1. Nur der Eigentümer steht im Grundbuch. Der Anspruch aus dem Zugewinnausgleich ist ein rein schuldrechtlicher Anspruch und damit deutlich schwächer.

  2. Im Zugewinn sind sämtliche Vermögenspositionen zu den Stichtagen zu berücksichtigen, was wiederrum nicht zu einer hälftigen Teilhabe führen muss.

S.a. zum Zugewinn: http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-7.html

Darüber hinaus gibt es bei Streit und damit in einem Gerichtsverfahren die Darlegungs- und Beweislast. Wer etwas will, muss es also immer beweisen. Das kann im Zugewinn schwierig werden. Bei der Eintragung als Miteigentümer im Grundbuch dürfte dies eindeutig sein.

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Einer der Ehegatten muss durch einen Anwalt vertreten werden, wenn der andere der Scheidung nur zustimmt. Der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte kann aber keine eigenen Anträge stellen, die Ehegatten müssen sich also vor der Scheidung über sämtliche mit der Scheidung zu beantwortenden Fragen einig sein.

Zur Scheidung mit nur 1 Anwalt s.: http://anwalt-scheidung.net/Content-pid-13.html

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Es kommt darauf an, ob ein Rechtsgrund für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegeben ist. Hier ist jeweils der konkrete Fall genau zu prüfen.

Ganz interessant zu dem Thema http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-16.html

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Ich denke Du sprichts über den Zugewinnausgleich.

Für das Anfangsvermögen (Vermögen bei Eheschliessung) wird vermutet, dass dieses 0 ist. Der Ehegatte, der ein anderes behauptet, muss dieses beweisen.

Zum Zugewinnausgleich s.a.: http://www.anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-7.html

Ich empfehle die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht

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Eine Onlinescheidung ist eine "normale" Scheidung. Der Unterschied ist lediglich, dass die Korrespondenz mit dem Anwalt über EMail/Internet/Telefon erledigt wird. Die Ehe wird auch bei der Onlinescheidung durch einen Richter beim Familiengericht geschieden.

Ein Überblick zur Onlinescheidung:http://www.anwalt-scheidung.net/Scheidungonline.html

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Die Ehefrau erbt nicht mehr, wie dargestellt, wenn die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen.

Wenn der Ehemann hier keinen eigenen Antrag gestellt hat, könnte die Ehefrau darüber nachdenken, den Antrag auf Ehescheidung zurück zu nehmen.

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Der Versorgungsausgleich (VA) wird automatisch mit der Ehescheidung im sogenannten Zwangsverbundsverfahren durchgeführt. Dies bedeutet, dass der VA immer durchgeführt wird, wenn kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Gründe sind selten.

Die zweite Ausnahme ist, dass der VA bei einer Ehezeit unter 3 Jahren nur dann durchgeführt wird, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.

Die Auskünfte kann jeder Ehegatte bei seinen Rentenversicherungen vorab erfragen. Hier besteht auch ein Auskunftsrecht gegenüber dem andern Ehegatten.

Ein paar Infos zum VA findest Du hier: http://www.anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-1.html

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"Der BGH hat mit Urteil vom 03.02.2010 (Az. XII ZR 189/06) seine bisherige Rechtsprechung zur Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an das Schwiegerkind grundlegend geändert. Erstmalig hat der BGH erklärt, dass es sich bei diesen Zuwendungen um Schenkungen an das Schwiegerkind handeln kann. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt dann die Rechtsgrundlage der Schenkung, so dass in diesem Fall die Schenkung vom Schwiegerkind grundsätzlich zurückgefordert werden kann."

Quelle: http://anwalt-scheidung.net/News-file-article-sid-61.html

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Die BU Rente hat Lohnersatzfunktion und ist deshalb beim Unterhalt zu berücksichtigen. Am Besten ab zum Fachanwalt für Familienrecht.

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Sofort zum Anwalt. Die Lebensversicherung fällt entweder in den Zugewinn oder in den Versorgungsausgleich. Eine Kapitallebensversicherung regelmäßig in den Zugewinn. Der Stichtag für die Berechnung des Zugewinns ist aber der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Damit wäre die Versicherung gegebenfalls raus, was im schlimmsten Fall zum Umdrehen eines Zugewinnausgleichs führen kann.

Wenn dein Mann so etwas beabsichtigt sollte ein Anwalt sofort prüfen ob zur Sicherung ein Arrestierungsverfahren einzuleiten ist und/oder ob gegebenfalls die Gütergemeinschaft vorzeitig zu beenden ist.

Infos zum Zugewinnausgleich findets du unter http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-7.html

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Ist seine Mutter Eigentümerin der Wohnung/Haus? Dann kann sie ihm das Eigentum hieran übertragen. Mit dem Recht während der Trennung in der Wohnung zu verbleiben hat das zunächst unmittelbar nichts zu tun. Wenn du Eigentümerin bist besteht - wie schon gesagt - kein Recht das du dein Eigentum überträgst.

s.a.: http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-3.html

Auf jeden Fall solltest du dir dringend anwaltlich Rat einholen bevor du eine Entscheidung triffst

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Mein Noch-Mann fordert eine vorgezogene Scheidung und Namensänderung

Hallo, mein Mann und ich haben uns Mitte März getrennt, Anfang April ist er dann ausgezogen. Unterhalt für unsere beiden gemeinsamen Kinder (6 und 5 Jahre alt) zahlt er noch nicht mit dem Hinweis, er hätte ja schließlich im April so viele Kosten gehabt. Die Berechnung hätte sein Anwalt schon fertig aber er MUSS noch auf den Mietvertrag warten und der ist noch nicht da (so die Aussage seit ca. 2 Wochen). Das ist ja auch ncht das Problem. Seit seinem Auszug terrosisiert und bedroht er mich im Wechselbad mit Beteuerungen von Liebe per SMS. Ich habe sogar schon die Polizei angerufen weil er mich nachts anrief und nach "ich bring Dich um Du Schlampe" dann wieder aufgelegt hat. Aber die konnten da nichts machen, wurde aber registriert. Er hat sich in die wahnwitzige Vorstellung verrant, ich hätte ihn betrogen, also erzählt er überall in dem Dorf wo ich wohne, er wäre ausgezogen, weil ich fremdgegangen wäre. Was nicht stimmt. Defintiv. Vergangenen Sonntag bekam ich dann wieder eine Sms, er fordert von mir eine vorgezogene Scheidung und vor allem fordert er, dass die Kinder und ich SEINEN Namen ablegen. Sonst "passiert was", oder "niet ich dich um", "gibt es Krieg" lauter solche hübschen Sachen. Mit der Scheidung haben ich kein Problem - sofern alles rechtlich seine Richtigkeit hat. Was ich nicht tun werde ist den Namen ablegen, weil die Kinder eh schon getresst genug sind. Ich bin fix und alle, weil ich versuche alles von ihnen fern zu halten. Er geht mit seiner Neuen (Wie neu mag ich nur spekulieren, nach 3 Wochen Zusammensein gehe ich mit keinem Mann ans andere Ende der Welt) nach Neuseeland, demnächste, einen genauen Termin habe ich nicht. Jedenfalls terrorisiert er mich jetzt tagtäglich per sms, mit der Ankündigung ich soll mitziehen, das wäre erst der Anfang. Ich möchte das aber nicht, speziell für die Kinder, denen er nicht einmal Auf Wiedersehen gesagt hat und jeglichen Kontakt zu ihnen abbricht; es sind nicht mehr seine Kinder und er wird das Sorgerecht ablegen, ich soll ihn mit "meinen Bälgern" in Ruhe lassen; was mit mir und den kindern ist und wird ist ihm egal, alles was ihn interessiere das ist er nur noch. Original Ton übrigens. Der dreht voll ab! Dazu muss ich sagen, dass er letzten September ein paar Wochen in der psychatirischen Klinik verbracht hat. Also alles rund läuft da schon lange nicht mehr. Nun wie kann ich mich wehren und MUSS ich dem zustimmen, dass die Kinder und ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen, was ich nicht möchte. Soviel Bürokratie, Kosten und dann die Probleme mit "warum muss ich jetzt anders heißen", was sage ich denn da?! Was meinem Mann ja auch ein extremer Dorn im Auge ist, ist dass ich in seine Schublade nicht hineinkriehce, die er gebastelt hat. Ich war weder beim Jugendamt, noch beim Anwalt, ich beschimpfe ihn nicht, ich habe immer für alles Verständnis, ich verzeihe alles, ich habe ihn an Möbeln mitnehmen lassen was er wollte und ihm sogar beim heraustragen geholfen.

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Nimm dir einen eigenen Anwalt und regel den Unterhalt. Insbesondere sollte der Kindesunterhalt geregelt und tituluert werden. Eure Kinder haben hierauf einen Anspruch.

Ein Recht darauf, dass du den Familiennamen änderst hat er weder dir gegenüber noch gegenüber der Kinder.

Sein Anwalt wird in Sachen Scheidung, Unterhalt, etc. nichts unternehmen, so lange er keine Weisung seines Mandanten hat. Der Anwalt ist Vertreter seiner Partei.

Vielleicht hilft dir das zur Orientierung:

Zum Ablauf der Ehescheidung: http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-8.html

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