Einschätzung der aktuellen Steuerlage zu Kryptowährung?

Guten Tag,

wie oben im Titel zu sehen geht es um den Handel mit Kryptowährung und die steuerliche Belastungen.

Erst einmal zu mir:

Ich bin 24 Jahre, Student, arbeite seit 2 Jahren nicht mehr, um den "Luxus" zu haben mich auf das Studium komplett konzentrieren zu können - Sprich ich habe kein Einkommen.

Zu der Situation:

Ich habe mich im letzten Monat auf einer Broker-Plattform Namens Crypto.com registriert und knapp 3000€ auf verschiedenste Währungen investiert. Ich habe eine Währung, in eine andere Währung "getradet" und einen kleinen Gewinn von ca 20€ erzielt. Jedoch habe ich den trade nur getätigt um langfristig daran fest zuhalten.

Nun meine Frage(n):

Nach meinem aktuellen Kenntnisstand habe ich einen jährlichen Steuerfreibetrag von bis zu 599€ - bitte korrigiert mich, wenn dies falsch ist oder diese Regelung nicht für meine Situation gilt. Kann ich die Währung wovon ich nach dem trade nun mehr besitze, ohne "bedenken" so verkaufen (komplette Coins) das ich in dem Steuerfreibetrag lande ? also auch wenn ein Teil gekauft und der andere durch trades erworben wurde ? bin ich trotzdem verpflichtet dies beim Finanzamt zu melden ?

Meine Absicht:

Durch den Gewinn danach noch die Möglichkeit "günstig" einzusteigen. Also von 3000€ Einsatz auf 3599€ zu erhöhen.

Ab wann empfiehlt es sich eine Steuererklärung zu machen ? Auch unbedingt nach einem Jahr obwohl Gewinne bei Veräußerungsgeschäften steuerfrei sind ?

Ich bedanke mich im voraus für die Antwort(en).

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Das ist richtig mit dem von dir genannten Steuerfreibetrag. Wenn du jedoch deine Anschaffungen in Krypto bezahlen kannst, ist dieser Erwerb steuerfrei

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Bei einer Einzugsermächtigung hast du 6 Wochen für die Rückbuchung Zeit

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Bei einem dauerhaften Aufenthalt in einem Nich-EU-Land über 6 Monate bist du dort Steuerpflichtig.

In der EU nicht.

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Solange keine Veräußerungsgewinne ( z.B. auf ein anderes Konto )gemacht werden, bist du steuerbefreit

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Ein Praktikum stellt keine gewerbsmäßige Tätigkeit war.

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Dein Unterhaltsanspruch erlischt nicht, bevor du das 27. Lebensjahr vollendet hast. Es sei denn, dass du vorher eine vollwertige Tätigkeit beginnst, bei welcher du deinen Lebensunterhalt selbst verdienst.

Dafür gibt es z.B. die sog. "Düsseldorfer Tabelle", welche deinen Unterhaltsanspruch regelt.

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Es ist wie eine Schenkung.

Alles was über den Freiwert von 400 Tsd.€ geht Mus beim Finanzamt angemeldet werden. Auf den Restwert entfallen Steuern. Wenn deine Mutter, mal ganz abgesehen davon, ob deine Schwester die Steuern aufbringen kann oder nicht, vor Ablauf von 10 Jahren verstirbt, ist die Schenkung hinfällig. Dann fließt das Haus in die Erbmasse ein.

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Eine Pflege- un

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