Zahlt die Pflegekasse eine Pflege-und Haushaltshilfe rund um die Uhr?
Ich überlege, für meine pflegebedürftige Mutter eine polnische Haus-und Pflegekraft einzustellen. Ich weiß nur nicht, wenn ich jemanden finde, wie das versicherungstechnisch aussieht und ob die Pflegekasse die Kosten übernehmen würde. Auf Grund Ihrer Alzheimererkrankung kann meine Mutter nicht mehr alleine bleiben und in ein Heim möchte ich sie nicht geben.
3 Antworten
Die Pflegekasse zahlt in der Pflegestufe III (Wachkoma, Demenz) in die vermutlich auch eine Alzheimer Patintin gehört, bis zu 1688,- Euro im Monat für die Plegekosten. Unterbringung, Verpflegung usw. muss man selbst zahlen (gg. Sozialhilfe).Das Gebeit ist aber sehr schwierig, weil es da Unterschiede gibt, wer welche Pflege mach und was dann bezahlt wrd. Im Ausnahme fall auch bis zu über 1.900,- Euro.
Am Besten direkt an die Pflegekasse wenden.
Vielleicht hilft das weiter Gesundheit Nachrichten - Neuerungen bei Pflegeleistungen http://eurojobagentur.blogspot.com/2008/02/11gesundheit-nachrichten-neuerungen-bei.html und in dem gleichem Portal der Artikel: 6. Gesundheit Nachrichten-Recht: Pflegestufe 0 steuerlich absetzbar
Das wird etwas schwierig, denn erstens sollte Deine Mutter eingestuft sein, dann erhält sie das Pflegegeld je nach Pflegestufe, dieses kann sie an ihre Pflegerin weitergeben (zwischen 215 - 675 Euro je nach Stufe). Pflegesachleistungen kann man nur mit einem zugelassenen Pflegedienst vereinbaren. Du oder Deine Mutter könnten die Lohnkosten für die Pflegerin evtl. steuerlich geltend machen, aber ich fürchte die Pflegeversicherung wird über das Pflegegeld hinaus (und das nur wenn sie eine Pflegestufe hat) NICHT zahlen. Die Pflegerin mußt Du natürlich in der Sozialversicherung anmelden, wobei eine Person sicher nicht regelmäßig 24 h arbeiten kann. Sollte Deine Mutter keine Pfegestufe bekommen, so kann sie vielleicht von der zum 1.7.2008 eingeführten Änderung profitieren: Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten, unabhängig von der Pflegestufe, einen Betreuungsbetrag von bis zu 200 Euro monatlich. Dies betrifft auch jene Menschen, die die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 nicht erfüllen, aber dennoch auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Siehe auch www.aok.de