Steuerpflicht tritt erst mit einer offiziell handelsüblichen Währung in Kraft.
Wenn du in Euro umtauschen willst z.B. bist du für 1 Jahr Haltedauer bis 600 € steuerbefreit.
Für den Verbleib in der Kryptowährung fallen keine Steuern an.
Steuerpflicht tritt erst mit einer offiziell handelsüblichen Währung in Kraft.
Wenn du in Euro umtauschen willst z.B. bist du für 1 Jahr Haltedauer bis 600 € steuerbefreit.
Für den Verbleib in der Kryptowährung fallen keine Steuern an.
Solange du auch in Kryptowährung aus deinen Kryptogewinnen bezahlst, bist du steuerfrei.
Es gibt offiziell keine Kryptosteuer
Ehrlicherweise an die Bank zurückzahlen
Bei einer Einzugsermächtigung hast du 6 Wochen für die Rückbuchung Zeit
Solange keine Veräußerungsgewinne ( z.B. auf ein anderes Konto )gemacht werden, bist du steuerbefreit
Es ist wie eine Schenkung.
Alles was über den Freiwert von 400 Tsd.€ geht Mus beim Finanzamt angemeldet werden. Auf den Restwert entfallen Steuern. Wenn deine Mutter, mal ganz abgesehen davon, ob deine Schwester die Steuern aufbringen kann oder nicht, vor Ablauf von 10 Jahren verstirbt, ist die Schenkung hinfällig. Dann fließt das Haus in die Erbmasse ein.