Die Abfindung bemisst sich in der Regel an der Länge der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers. Dabei schwankt die Berechnung der Abfindung zwischen 0.5 und 1.0 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. https://www.db-anwaelte.de/arbeitsrecht/#welche-abfindungshohe-per-aufhebungsvertag-oder-mit-einer-kundigungsschutzklage-ist-im-arbeitsrecht-bei-kundigung-zu-erzielen

In deinem Fall handelt es sich um einen Mittelwert, der aber auch nach oben korrigiert werden könnte.

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Wenn du schon einen Anwalt hast, kann er dir die Frage weitaus beantworten, da er Akteneinsicht hat. Dies hängt zum einen von deinen Vorstrafen ab, um was für eine Waffe es sich handelte etc. Alleine für das "Gras" kann man aber schon mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Wichtig dürfte für dich sein, dass du nach Jugendstrafrecht bestraft wirst.

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Man hat dabei immer das Recht einen zweiten Gutachter hinzuziehen, der möglicherweise anders über die Thematik urteilt. Problematisch ist daran jedoch nur, dass dies oftmals selbst bezahlt werden muss. Wenn man sich jedoch sicher ist, dass die Kosten des Gutachters geringer sind, könnte ein Zweitmeinung Sinn machen.

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Grundsätzlich sind Klauseln, die Rauchen in der Mietwohnung verbieten unzulässig. Dies bedeutet aber nicht, dass man das Rauche nicht durch Individualklausel untersagen kann. Dies bedeutet in der Praxis, der Vermieter darf keine vorformulierte Klausel in den Vertrag schreiben. Nur wenn es individuell abgesprochen wurde, ist das Verbot zulässig.

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Dein Arbeitsverhältnis endet in der Regel mit dem Ende der Ausbildung, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

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Hallo, ich würde an deiner Stelle nochmals eine Mahnung an das Unternehmen schicken und dabei gegebenenfalls fragen, ob die Zusendung überhaupt angekommen ist. Das Paket kann ja auch abhanden gekommen sein. Erst wenn weitere zwei Wochen vergangen sind, würde ich nochmals eine Mail schreiben und auf die Zahlung bestehen. Anschließend kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden, dies geht auch ohne Rechtsanwalt.

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Grundsätzlich gilt man als 15 jähriger als beschränkt Geschäftsfähig. Das bedeutet, man kann nicht einfach so Verträge mit anderen abschließen. Der sogenannte Taschengeldparagraph §110 Bürgerliches Gesetzbuch erlaubt es aber beschränkt Geschäftsfähigen auch Verträge abzuschließen, sofern es sich um Sachen handelt, die sich mit Mitteln bezahlen lassen, die den Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten zur Verfügung gelassen wurden. Die Eltern zahlen an einen Minderjährigen Taschengeld, damit dieser sich neue Turnschuhe kaufen kann. Daher wird §110 auch Taschengeldparagraph genannt. Ein Hotelzimmer dürfte, sofern es sich nicht um ein 5 Sterne Hotel handelt, ebenfalls darunter fallen.

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Hallo, ich schließe mich dem oben genannten an. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, in seinem Hausstand lebende Personen oder enge Familienangehörige benötigt. Darunter fallen auch die Eltern! Eine Eigenbedarfskündigung ist daher möglich.

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Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Problem richtig verstanden habe, aber sprich es soll vor Einzug Kaution gezahlt werden und der Mietvertrag untergeschrieben an den Vermieter geschickt werden? Ich warne hier eindringlich vor Betrüger auf dem Immobilienmarkt. Es ist jedoch nicht unüblich, dass ein Vermieter seinen Vertrag per Mail unterschrieben haben möchte. Wenn man ganz sicher gehen möchte, soll man sich einen Besichtigungstermin geben lassen.

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Nein, erst ab einer bestimmten Freiheitsstrafe oder einer bestimmten Höhe der Geldstrafe wird dies ins Führungszeugnis eingetragen.

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Es richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/erbe/#wann-gilt-die-gesetzliche-erbfolge

Dementsprechend werden Personen in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Personen wie Söhne z.B. sind Verwandter erster Ordnung. Bei weiter entfernte Personen wird der Grad der Verwandschaft berücksichtigt. Dabei erhält jede Person aber ein Pflichterbenanteil, also auch jeder von euch Beiden.

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Grundsätzlich würde ich einmal noch einmal eine freundliche, aber sehr bestimmte Mail machen. Dabei gegebenenfalls auch die Hinzuziehung eines Anwalts mitteilen. Wenn darauf auch nicht geantwortet, sollte man eventuell tatsächlich einen Anwalt einschalten. Darüber hinaus kann man auch ein Mahnverfahren einschalten. Dies geht bis zu einem bestimmten Betrag auch ohne Anwalt vor dem Amtsgericht.

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Es kommt darauf an, ob er dann beispielsweise dauerhaft arbeitsunfähig wäre. Wenn dies beispielsweise der Fall wäre und er dadurch bestimmte Mittel nicht mehr hätte, würde das Amt einspringen. Du hättest somit einen Anspruch auf Bafög.

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Eine typische Juristenantwort. Es kommt darauf an, was der Streich ist. Wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, dann nein. Kommt es aber häufiger vor oder wählt man sehr drastische Mittel und beleidigt beispielsweise eine andere Person, dann ja.

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