Folgender Fall liegt vor: Ich bin 57 Jahre alt, seit 17 Jahren in der Firma beschäftigt und nun findet ein grösserer Stellenabbau statt. Lt. Rahmensozialplan wurde uns arbeitergeberseitig eine Abfindung mit dem Faktor 0,8 angeboten. Also Bruttomonatgehalt X Beschäftigungsjahre X 0,8
Zusätzlich habe ich die Möglichkeit in eine Transfergesellschaft zu gehen, muss mich aber sehr schnell innerhalb einer Woche entscheiden. Dann würde meine Kündigungsfrist von jetzt 10 Monaten auf 12 Monate verlängert und ich würde in dieser Zeit ein Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 80 % meines Nettogehalts bekommen, aufgestockt durch den Arbeitgeber. Da ich z. Zt. im Krankengeld bin, fängt meine Kündigungsfrist erst ab 01.10.2017 an. Ich wäre also insgesamt bis zum 30.09.2018 noch weiterhin in einem Arbeitsverhältnis.
Mein Anwalt sagte mir allerdings, dass er bei meinen Voraussetzungen bei der Abfindung den Faktor 1,5 einklagen wolle. Dieses steht aber im Widerspruch zu Allem, was ich bisher hier im Internet gelesen habe. Es wäre dann zwar eine fast doppelt so hohe Abfindung, aber wenn er das nicht erreicht, geht mir nicht nur dass Geld verloren, sondern auch der Eintritt in die Transfergesellschaft, sowie die verlängerte Kündigungsfrist.
Hat jemand in solch einer Situation Erfahrungswerte ?