Mit welchem Abfindungsfaktor kann ich in meinem Fall wirklich rechnen?
Folgender Fall liegt vor: Ich bin 57 Jahre alt, seit 17 Jahren in der Firma beschäftigt und nun findet ein grösserer Stellenabbau statt. Lt. Rahmensozialplan wurde uns arbeitergeberseitig eine Abfindung mit dem Faktor 0,8 angeboten. Also Bruttomonatgehalt X Beschäftigungsjahre X 0,8 Zusätzlich habe ich die Möglichkeit in eine Transfergesellschaft zu gehen, muss mich aber sehr schnell innerhalb einer Woche entscheiden. Dann würde meine Kündigungsfrist von jetzt 10 Monaten auf 12 Monate verlängert und ich würde in dieser Zeit ein Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 80 % meines Nettogehalts bekommen, aufgestockt durch den Arbeitgeber. Da ich z. Zt. im Krankengeld bin, fängt meine Kündigungsfrist erst ab 01.10.2017 an. Ich wäre also insgesamt bis zum 30.09.2018 noch weiterhin in einem Arbeitsverhältnis. Mein Anwalt sagte mir allerdings, dass er bei meinen Voraussetzungen bei der Abfindung den Faktor 1,5 einklagen wolle. Dieses steht aber im Widerspruch zu Allem, was ich bisher hier im Internet gelesen habe. Es wäre dann zwar eine fast doppelt so hohe Abfindung, aber wenn er das nicht erreicht, geht mir nicht nur dass Geld verloren, sondern auch der Eintritt in die Transfergesellschaft, sowie die verlängerte Kündigungsfrist. Hat jemand in solch einer Situation Erfahrungswerte ?
2 Antworten

Die Abfindung bemisst sich in der Regel an der Länge der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers. Dabei schwankt die Berechnung der Abfindung zwischen 0.5 und 1.0 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. https://www.db-anwaelte.de/arbeitsrecht/#welche-abfindungshohe-per-aufhebungsvertag-oder-mit-einer-kundigungsschutzklage-ist-im-arbeitsrecht-bei-kundigung-zu-erzielen
In deinem Fall handelt es sich um einen Mittelwert, der aber auch nach oben korrigiert werden könnte.

Dir sollte klar sein, das wenn Du nicht in die Transfergesellschaft eintreten kannst, Du auch keine ALG1 (24Monate) bekommst. Dann bekommst Du eine Sperrfrist für den Bezug von ALG1, mit all den Konsequenzen. Fehlende Krankenversicherung, keine Rentenversicherung, keine Rentensteigerung durch Bezug von ALG1, kein Einkommen in der Zeit der Sperre. Das macht man nur, wenn schon feststeht wo Du als nächstes Arbeiten kannst. Dann würde man den Weg beschreiten, die maximale Abfindung einzuklagen, mit den dann geringen Erfolgsaussichten und den Kosten, die man in jedem Fall selbst tragen muss (Anwaltskosten). Es sei denn man hat eine Rechtsschutzversicherung die das trägt.
Zum Sozialplan und Regelungen darin: Wichtig ist, was darin steht. Das zum Beispiel dort eine Maximal-Summe drin steht, damit nicht einige Manager das Buget aufbrauchen können. In der Regel steht ja ein Buget eine maximale Summe, die der Arbeitgeber bereitstellt.
Noch ein Tipp, wie Du Abgaben sparen kannst bei der Abfindung. Mache einen Langzeiturlaub, sofort nach Deiner Entlassung. Melde Dich in D ab, Girokonto auflösen und im Urlaubsland anmelden. Bankkonto dort eröffnen und Abfindung dort hin überweisen lassen. Dann wird keine Sozialversicherung auf die Abfindung fällig. Wurde bei VW so gemacht mit Mitarbeitern türkischer/italienischer Herkunft. Ob das mit der Transfergesellschaft geht? Nachfragen wg. Urlaub, den gibt es in der Transfergesellschaft auch.
Den Ratschlägen von Anwälten würde ich so nicht vertrauen. Die bekommen in jedem Fall ihr Geld, unabhängig davon, was sie Dir erzählen. Ich würd mich nicht in ein jahre dauernden Rechtsstreit verwickeln lassen, dessen Ausgang ungewiss ist.