Ab wann gilt Bad als saniert?
Habe im Bad einen Abwasserrohrbruch. Um an die Rohre zu kommen müssen ca. 15 Fliesen entfernt werden. Nun hat mir ein von der Versicherung bestellter, angeblich unabhängiger Gutachter erklärt, dass in diesem Fall das Bad nach neuesten Vorschriften abgedichtet werden muss. Das heist sämtliche Fliesen müssten raus. Die Vorschrift ist verpflichtend bei Neubau und Sanierung. Da aber nur ein kleinerer Teil entfernt wird und nur die Öffnung des Installateurs repariert werden soll ist das doch noch keine Sanierung - oder!
2 Antworten
Man hat dabei immer das Recht einen zweiten Gutachter hinzuziehen, der möglicherweise anders über die Thematik urteilt. Problematisch ist daran jedoch nur, dass dies oftmals selbst bezahlt werden muss. Wenn man sich jedoch sicher ist, dass die Kosten des Gutachters geringer sind, könnte ein Zweitmeinung Sinn machen.
Du willst auf Kosten der Gebäudeversicherung also das ganze Bad neu gefliest bekommen.
Was soll denn das mit der Abdichtung überhaupt heißen? Fliesen sind wasserdicht und die Mörtelfugen auch. Schon insofern ist der Grund des Ansinnen unverständlich.
Die Erneuerung des kompletten Badezimmers braucht in der Regel nicht von der Versicherung übernommen zu werden:
https://www.ra-kotz.de/wasserschaden_ersetzung_aller_badezimmerfliesen.htm
Du hast die Frage nicht verstanden. Ich möchte nur die geöffnete Stelle gefliest haben. Der Gutachter aber behauptete keine Fliesenfirma würde das ohne Abdichtung nach gesetzlich vorgeschriebener DIN 18534 Abdichtung übernehmen. In dem Fall müsste aber alles raus, das bezahlt einem keine Versicherung der Welt. Die Vorschrift bezieht sich aber nur auf Neubau und Sanierung. Meine Frage war, gelten 2 Reihen Fliesen erneuern schon als Sanierung. Selbstverständlich bin ich in der Lage die Fliesen selbst zu verlegen, aber in dem Fall handelt es sich um eine von der Versicherung beauftragte Firma, welche die Wiederherstellung vornimmt.