Eigenbedarfskündigung wegen Krankheit?
Hallo meine Eltern leben in einem MFH uns sind Eigentümer. Sie wohnen im 1.OG. Das EG haben sie seit ca. 10 Jahren vermietet. Sie wird von einer kleinen Familie mit 2 Kindern bewohnt. Nun ist es so, dass meine Eltern seit ca. 2 Jahren Pflegebedürftig geworden sind und ihnen vieles im Alltag schwer fällt, wie z.b. auch das Treppensteigen. Nun würden wir gerne eine Eigenbedarfskündigung für die EG Wohnung aussprechen, damit meine Brüder miteinziehen können und im Alltag helfen können. Beide Wohnungen, also EG und 1.OG sind gleich groß. Meine Brüder wohnen im selben Haus im DG.
Denkt ihr meine Eltern hätten gute Chancen die EG Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen? Oder wird es problematisch weil sie bereits im Haus leben und deren Wohnung genauso groß ist. Einen Tausch würden wir auch anbieten, wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass dies abgelehnt wird.
5 Antworten
Wenn die Brüder ohnehin im gleichen Haus wohnen, ist die Versorgung der Eltern ja vom Dachgeschoss aus genauso möglich. Und ein Einzug der Brüder wäre genauso in die Wohnung im 1.OG möglich, wenn die Wohnungen gleich groß sind.
Die zunehmende Erschwernis, Treppen zu steigen, dabei käme es m.E. darauf an, wie ausgeprägt dies schon ist.
Wesentlich zielführender erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt ein unschlagbares Angebot. Angefangen mit
"Ihr müsst die alte Wohnung nicht renovieren, bekommt aber die neue Wohnung frisch renoviert", über
"wir bezahlen die Umzugshelfer"
"einen Monat mietfrei wohnen"
"In der neuen Wohnung wird eine neue Einbauküche verbaut"
oder sonstige Schmankerl.
Hallo!
Eine Eigenbedarfskündigung ist immer möglich.
Wiedersprechen die Mieter jedoch der Kündigung muss meines Wissens nach abgewogen werden, ob die Interessen des Vermieters gegenüber den Interessen der Mieter überwiegen.
Da in der aktuellen Situation eine Wohnungssuche sehr schwer sein dürfte und die Familie 2 Kinder hat, haben sie durchaus ein berechtigtes Interesse daran, in der Wohnung zu bleiben.
Der Vermieter wiederum muss dann darlegen warum es für ihn wichtig ist, dass die Kinder vom DG ins EG ziehen und weshalb das Interesse gegenüber dem der Familie überwiegt.
Funktionieren könnte höchstens, dass deine Eltern kündigen, weil sie aufgrund gesundheitlicher Probleme keine Treppen mehr steigen können und daher selbst in das EG umziehen müssen.
Das Angebot an die Familie dafür ins 1. OG umzuziehen dürfte funktionieren. Da werden die dann nichts gegen sagen können.
Danke für die Rückmeldung. Ich möchte es halt nicht in die Länge ziehen und einen Rechtsstreit vermeiden, da ich weiß wie kostspielig das ganze sein kann. Nur weiß ich nicht wie gut die Chancen sind, da meine Eltern ja schon im Haus wohnen und die Wohnung genauso groß ist wie die EG Wohnung. Einen Wohnungstausch werden wir anbieten, allerdings bin ich ziemlich sicher, dass der Tausch abgelehnt wird und die Kündigung nicht angenommen wird, da wir bereits im Gespräch waren mit den Mietern und sie es deutlich gemacht haben, dass sie nicht ausziehen wollen
Hallo, ich schließe mich dem oben genannten an. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, in seinem Hausstand lebende Personen oder enge Familienangehörige benötigt. Darunter fallen auch die Eltern! Eine Eigenbedarfskündigung ist daher möglich.
Warum denn nicht die Mieter im EG um einen Wohnungstausch "bitten" .
Ein Eigenbedarf ... sprich der Bruder möchte in die Wohnung vom DG ins EG umziehen wird eher schwerlich umzusetzen sein.
Hier geht es darum, dass die Eltern zusammen mit den zwei Söhnen ins EG ziehen wollen.
Ein Tausch wird angeboten. Nur weiß ich nicht, wie gut unsere Chancen sind, dadurch dass sie zwei Kinder haben
kann man das nicht immer tun?
Mein Vater ist stark dement und es gab schon die Situation wo er total verwirrt auf dem Balkon stand. Da ist natürlich die Angst groß dass dort was passieren würde. Daher möchten wir dass beide in die EG Wohnung ziehen und die Kinder in die Wohnung mit einziehen, damit die Pflege Tag und Nacht gesichert ist