Habe im Bad einen Abwasserrohrbruch. Um an die Rohre zu kommen müssen ca. 15 Fliesen entfernt werden. Nun hat mir ein von der Versicherung bestellter, angeblich unabhängiger Gutachter erklärt, dass in diesem Fall das Bad nach neuesten Vorschriften abgedichtet werden muss. Das heist sämtliche Fliesen müssten raus. Die Vorschrift ist verpflichtend bei Neubau und Sanierung. Da aber nur ein kleinerer Teil entfernt wird und nur die Öffnung des Installateurs repariert werden soll ist das doch noch keine Sanierung - oder!

Ab wann gilt Bad als saniert?
Sanierung,
Versicherung
2 Antworten