Da meine Vorposter wohl heute alle in der Witzkiste geschlafen haben, hier mal mein Versuch einer ernsthaften Antwort dazu :D

- Wäsche waschen, Temperatur auf ein Minimum reduzieren (80+ Grad heute einfach nicht mehr notwendig bei den Mascheinen)

- Herd beim Kochen rechtzeitig abschalten bzw. Bügeleisen vom Strom nehmen etc - die Restwärme reicht völlig aus

- Eisschrank immer wieder abtauen lassen (nicht zu oft, aber wenn immer erforderlich - spart auf Dauer viel viel Energie)

Und einen Input dieser Art hab ich trotzdem noch, weil ich ja kein Spaßverderber sein will: Kühlschrank offen lassen statt Klimaanlage aufdrehen ist eher kontraproduktiv hingegen ;P

Anm. Support: Wegen Werbung editiert.


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Also du bist ja schon ein recht komplizierter Fall (nicht böse gemeint). Ich an deiner Stelle würde mich an mein zuletzt zuständiges Finanzamt wenden und die Situation schlidern. Die werden dir sicher sagen, wie du nun zu handeln hast.

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Hallo, also ich kann dich schon verstehen, ein tolles Auto ist schon was schönes. Aber ganz ehrlich, euer Einkommen ist ja nicht gerade so hoch und Leben wollt ihr doch auch noch. Ich würde es nicht tun.

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Hallo, ok du hast wenigstens jetzt die Einsicht. Ich würde mich nun ganz schnell mit einer Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt melden. Was passieren wird, kann ich dir leider nicht sagen. Am besten wird sein du wendest dich mit dem Anliegen an einen Steuerberater.

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Rufe bei deiner Versicherung an und die werden dir das innerhalb kurzer Zeit ausrechnen können. Pauschal kann keine Antwort gegeben werden, denn jeder Versicherung ist eben anders.

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Ich denke das ist zu schaffen. Aber ich würde mich bei der Bank ausführlich beraten lassen. Das haben die bei uns prima gelöst. Vor allem wurden auch alle anfallenden Nebenkosten eingeplant, also wirklich alles. Die Leute da sind auf solche Fälle spezialisiert.

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Wie sollte man sich nach einem Erhalt einer Kostenaufstellung eines gegnerischen Anwalts verhalten?

Hallo,

eine Frage an die Rechtsexperten.

Kurz und knapp: Ich habe eine kleine Webdesignagentur. Ein Kunden wollte in der Vergangenheit einige Bilder auf seiner fertigen Webseite aktualisiert bekommen (durch uns damals programmiert). Wegen enormer zeitlicher Engpässe, aufgrund eines anderen Projektes, Krankheit und Kommunkationsproblemen wurde leider versäumt die Aktualisierung durchzuführen.

Nun haben wir ein Schreiben von dem Anwalt des Kunden bekommen dass wir der Forderung nicht nachgekommen wären und wir zudem, trotz angeblich mehrmaliger E-mails vom Kunden, nicht die Zugangsdaten für den Server herausgegeben hätten (eine telefonische Kommunikation gab es hierzu nicht). Und der Kunden somit seine Seite nicht selbständig Aktualisieren konnte. (Wie auch immer das gehen mag...)

Nun wurden wir u.a in dem Schreiben aufgefordert uns mit dem Kunden zusammenzuschliessen um eine mögliche Klage und Schadensforderungen abzuwenden.

Ok, sich mit dem Kunden zusammenzuschliessen und die Lappalie zu lösen ist das kleinere Problem. Nun zum grösseren:

Dieser Anwalt hat uns zu dem Schreiben eine recht hohe (dreisstellige) Kostenaufstellung mitgeteilt, die jegliches Verhältnis zum Aufwand für die Aktualisierung an der Webseite, sprengt. Die Posten wären eine Geschäftsgebühr, die auf den Streitwert X basiert (Neuestellung der Webseite durch eine andere Agentur), und Postpauschale. Die Kosten wären bis nächste Woche zu zahlen, sonst droht hier eine weitere Klage.

Frage: Da der Kunde wohl kein Telefon besitzt um uns das o.g. Problem mitzuteilen, angeblich gesendete Emails nicht eingegangen sind, der Kunde mit dem Anwalt wegen nicht-aktualisierungen an 3-4 Bildern direkt die Rechts-Bazooka rausholt und wir nicht einsehen unverhätnissmässig hohe Anwaltskosten zu bezahlen, wollte ich mal nach paar Tipps fragen, wie man bzgl dieses Dramas am besten vorgehen sollte? Sollte man direkt Widerspruch einlegen, oder wie sollte man clevererweise am besten vorgehen?

Danke

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Ich gehe doch davon aus, dass auch ihr einen Anwalt habt. Daher würde ich das Schreiben an ihn übergeben und er wird schon wissen, was jetzt zu tun ist.

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Die Programme laufen erst seit Anfang April 2016. Es kommt auch immer darauf an, wie weit die zuständige Stelle mit der Bearbeitung ist. Bearbeitet wird immer nach Eingang. Ist die Erklärung bearbeitet, dann dauert es zehn Tage bis der Bescheid zugestellt wird. Solltest du Bedenken haben, ruf doch einfach kurz bei deinem Finanzamt an

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Also grundsätzlich niemals Originale einreichen. Es gibt verschiedene Wege die Unterlagen einzureichen. Das geht per Mail, Fax oder auch per Post. Selbstverständlich kann man auch persönlich beim Finanzamt vorbeigehen und die Rechungen abgeben.

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