Umzug von Deutschland nach Österreich - letzte Steuererklärung in Deutschland?

2 Antworten

Ich antworte als deutscher Steuerberater und kenne die österreichischen Regeln nicht. Ich vermute jedoch, dass es dort ähnlich ist.

Im Jahr 2015 greift bei dir die Wegzugsbesteuerung, § 2 (7) Satz 3 EStG. Das bedeutet in der Konsequenz, dass deine österreichischen Einkünfte ungeachtet des DBA in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Es wird für dich ein teures Steuerjahr und ich an deiner Stelle würde mir da einen Berater leisten.

Also du bist ja schon ein recht komplizierter Fall (nicht böse gemeint). Ich an deiner Stelle würde mich an mein zuletzt zuständiges Finanzamt wenden und die Situation schlidern. Die werden dir sicher sagen, wie du nun zu handeln hast.

Was ist da kompliziert?

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